Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem eine Person eine oder mehrere Personen bevollmächtigt, in ihrem Namen wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen der Fall sein.
Eine Vorsorgevollmacht deckt üblicherweise folgende Lebensbereiche ab:
- Gesundheit: Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Eingriffe, einschließlich Einwilligungen oder Ablehnungen von Operationen, Therapien und Medikamenten.
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten: Entscheidungen über den Wohnort, einschließlich der Zustimmung zu einem Umzug in ein Pflegeheim oder eine betreute Wohneinrichtung.
- Finanzen: Verwaltung von Bankkonten, Durchführung von Bankgeschäften, Verwaltung von Immobilien, Zahlung von Rechnungen und Erledigung von Steuerangelegenheiten.
- Behördengänge und Schriftverkehr: Vertretung gegenüber Behörden, Unterzeichnung von Verträgen und Abwicklung von Korrespondenzen.
Die Vorsorgevollmacht kann individuell angepasst und auf bestimmte Bereiche beschränkt werden. Sie tritt in Kraft, sobald der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Es ist sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu ergänzen.
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt ein Betreuungsgericht einen Betreuer, der dann im Namen der betroffenen Person handelt und Entscheidungen trifft. Eine Alternative zur Vorsogevollmacht kann eine Betreuungsverfügung sein.