Eine Frau liest in einem Lexikon

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es, im Voraus festzulegen, wer die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst dazu in der Lage ist.

Unter einer Betreuung versteht man eine gesetzliche Vertretung von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, ernennt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer.

Die Aufgaben eines Betreuers umfassen beispielsweise:

  • Verwaltung des Vermögens:
    Zahlung aller finanziellen Verpflichtungen, wenn nötig auch die Immobilie veräußern sowie die Kontoführung.
  • Wohnungsangelegenheiten:
    Mietverträge abschließen oder kündigen; Betriebskosten abrechnen oder Mietmängel beim Vermieter durchsetzen.
  • Gesundheitsfürsorge:
    Behandlungen mit den Arzt besprechen; Krankenakte lesen; Absprachen der Medikation und Therapien.
  • Schriftverkehr, Post
    E-Mails und Post lesen; Handy oder Telefonvertrag kündigen oder abschließen.
  • Aufenthaltsbestimmung
    Gegebenenfalls Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohngemeinschaft. Kann die Person noch alleine in der Wohnung bleiben? Oder gibt es einen Wunsch zu einem Umzug in ein bestimmtes Heim?

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