Eine Frau liest in einem Lexikon

Selbstbestimmungsrecht

Das Selbstbestimmungsrecht bezieht sich auf das grundlegende Recht eines Patienten, eigene Entscheidungen bezüglich der medizinischen Behandlung und Pflege zu treffen, insbesondere in der letzten Lebensphase. Dieses Prinzip ist zentral für die ethische und patientenorientierte Versorgung in der Palliativmedizin und umfasst verschiedene Aspekte:

  • Informierte Zustimmung:
    Patienten haben das Recht, umfassend und verständlich über ihren Gesundheitszustand, die Prognose und die verfügbaren Behandlungsoptionen informiert zu werden. Sie müssen in der Lage sein, auf Grundlage dieser Informationen eigenständig und freiwillig Entscheidungen treffen zu können.

  • Respekt vor Patientenwünschen:
    Die Wünsche und Präferenzen des Patienten bezüglich medizinischer Maßnahmen, wie etwa lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerztherapie oder Verzicht auf bestimmte Behandlungen, sind zu respektieren. Dies schließt auch das Recht ein, bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen, selbst wenn diese aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheinen.

  • Patientenverfügung:
    Eine Patientenverfügung ist ein Instrument, das das Selbstbestimmungsrecht unterstützt, indem es dem Patienten ermöglicht, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Diese Verfügung ist für das medizinische Personal bindend und sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

  • Vorsorgevollmacht:
    Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Patient eine Vertrauensperson bestimmen, die im Falle der Entscheidungsunfähigkeit in seinem Namen handelt und Entscheidungen trifft. Die bevollmächtigte Person sollte die Werte und Wünsche des Patienten kennen und diese in ihrem Handeln berücksichtigen.

  • Ethik und Menschenwürde:
    Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist eng mit dem ethischen Grundsatz der Achtung der Menschenwürde verbunden. Die Entscheidungen des Patienten sind zu respektieren, auch wenn sie den Überzeugungen des medizinischen Personals widersprechen.

Das Selbstbestimmungsrecht ist somit ein Ausdruck des Respekts für die Autonomie und Würde des Patienten. Es gewährleistet, dass Behandlung und Pflege im Einklang mit den persönlichen Werten, Wünschen und Bedürfnissen des Patienten stehen und ihm ermöglicht, die letzte Lebensphase möglichst selbstbestimmt zu gestalten.

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