Eine Frau liest in einem Lexikon

Nahestehende

Nahestehende Personen sind Menschen, die eine enge, vertrauensvolle und oft emotionale Beziehung zu einer anderen Person haben.

Im rechtlichen und medizinischen Kontext wird der Begriff häufig für Personen verwendet, die den Betroffenen gut kennen und daher befugt sind, bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens oder in Entscheidungsprozessen mitzuwirken, wenn der Betroffene selbst nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.

Beispiele nahestehender Personen:

  • Familienmitglieder (Angehörige): Ehepartner oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister,Großeltern, Enkelkinder, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen
  • Enge Freunde: Personen, die eine tiefe Freundschaft und langfristige Beziehung zum Betroffenen haben
  • Pflegende Angehörige: Personen, die regelmäßig Pflege- und Betreuungsaufgaben für den Betroffenen übernehmen
  • Andere Vertrauenspersonen: Menschen, die der Betroffene ausdrücklich als nahestehend bezeichnet hat, unabhängig von der formalen familiären Beziehung

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