Der mutmaßliche Wille wird herangezogen, wenn Entscheidungen über medizinische Behandlungen getroffen werden müssen, der Patient selbst nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern und keine Patientenverfügung vorliegt. Dies kann beispielsweise bei Bewusstlosigkeit, schwerer Demenz oder anderen Einschränkungen der Fall sein.
So wird der mutmaßliche Wille ermittelt:
- Gespräche mit Angehörigen und nahestehenden Personen: Angehörige und Freunde werden gefragt, was der Patient in der aktuellen Situation wahrscheinlich gewollt hätte.
- Frühere Äußerungen und schriftliche Dokumente: Aussagen des Patienten in der Vergangenheit, eventuell vorhandene, aber nicht umfassende Vorsorgedokumente oder Tagebuchaufzeichnungen können Hinweise geben.
- Religiöse und ethische Überzeugungen: Berücksichtigung der religiösen, kulturellen und ethischen Werte des Patienten.
In vielen Ländern und Rechtsordnungen gibt es gesetzliche Regelungen, die den mutmaßlichen Willen als Entscheidungsgrundlage anerkennen und schützen.