Eine Verfügung für Notfälle ist ein Dokument, das wichtige Informationen und Anweisungen für den Notfall enthält, um eine schnelle und effektive Hilfeleistung sicherzustellen. Solche Verfügungen sind insbesondere für Palliativpatienten ratsam, um sicherzustellen, dass sie im Notfall nach ihrem Willen behandelt werden. Das umfasst auch den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen.
In einer Notfallverfügung werden vier Therapieziele formuliert, zwischen denen der Betroffene entscheiden kann:
- Maximaltherapie/Krankenhaus und Intensivtherapie
- Krankenhaus ohne Intensivtherapie, keine Reanimation (REA)
- Kein Krankenhaus, keine REA, vor-Ort-Therapie
- ausschließlich palliative Behandlung vor Ort
Ein Beispiel für eine solche Verfügung ist der Augsburger Notfallplan. Er wurde von der Arbeitsgemeinschaft Augsburger Pflegeeinrichtungen e.V. entwickelt.
Eine Notfallverfügung sollte an einem gut zugänglichen Ort im Haushalt des Patienten aufbewahrt werden, wie etwa an der Innenseite der Wohnungstür oder am Kühlschrank, damit Rettungskräfte und andere Helfer schnell darauf zugreifen können.