Sterbehilfe bezieht sich auf Maßnahmen, die das Sterben eines schwer kranken oder leidenden Menschen herbeiführen oder erleichtern sollen. Dabei wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden:
Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe): Hierbei wird durch gezielte Handlungen wie die Verabreichung einer tödlichen Substanz der Tod eines Menschen herbeigeführt. Tötung auf Verlangen ist in vielen Ländern, darunter Deutschland, rechtlich verboten.
Sterbenlassen (passive Sterbehilfe): Dies beinhaltet das Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Maßnahmen, wie z.B. die Abschaltung von Beatmungsgeräten oder das Absetzen von Medikamenten. Sterbenlassen ist in vielen Ländern erlaubt, wenn es dem ausdrücklichen Willen des Patienten entspricht oder wenn keine Aussicht auf Heilung besteht und das Leiden des Patienten dadurch verkürzt wird.
Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid): Bei dieser Form der Sterbehilfe wird dem Patienten auf dessen Wunsch ein Mittel zur Verfügung gestellt, das er selbst einnimmt, um den Tod herbeizuführen. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in einigen Ländern erlaubt, in anderen jedoch verboten oder rechtlich stark eingeschränkt. In Deutschland wurde das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) im Jahr 2020 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt, was den Weg für eine rechtlich geregelte Beihilfe zur Selbsttötung öffnete.
Therapie am Lebensende (indirekte Sterbehilfe): Hierunter versteht man die Gabe von Schmerzmitteln oder anderen Medikamenten zur Linderung von Leiden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen können. Die Therapie am Lebensende ist in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, erlaubt, solange das primäre Ziel die Schmerzlinderung ist und nicht die Herbeiführung des Todes.
Die rechtliche und ethische Bewertung der Sterbehilfe variiert stark zwischen verschiedenen Ländern und Kulturen. In einigen Ländern wie den Niederlanden, Belgien und der Schweiz sind bestimmte Formen der Sterbehilfe unter strengen Voraussetzungen erlaubt. In anderen Ländern, wie vielen US-Bundesstaaten und Kanada, gibt es ebenfalls Regelungen für die Beihilfe zur Selbsttötung. Die Debatte über die Legalisierung und Regulierung der Sterbehilfe ist komplex und umfasst medizinische, ethische, rechtliche und religiöse Aspekte.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Stellungnahme "Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende" des Nationalen Ethikrats.