Kurzzeitpflege ist eine Pflegeform, die für eine begrenzte Zeit in Anspruch genommen werden kann, wenn pflegebedürftige Personen vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Diese Art der Pflege kann notwendig werden in Situationen wie:
- Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht sofort wieder zu Hause gepflegt werden kann.
- Entlastung der pflegenden Angehörigen: Wenn pflegende Angehörige selbst krank sind, Urlaub machen oder einfach eine Pause benötigen.
- Krisenintervention: Bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands, die eine intensivere Pflege erfordert, als sie zu Hause möglich ist.
Kurzzeitpflege wird in speziellen Pflegeeinrichtungen oder Pflegeheimen angeboten und ist in der Regel auf maximal 56 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Die Kosten können ganz oder teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden, abhängig vom Pflegegrad der betroffenen Person. Dabei gibt es jedoch eine jährliche Obergrenze für die Erstattung durch die Pflegekasse.