Die Ersatzpflege oder auch Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person vorübergehend an der Pflege gehindert ist, beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Verpflichtungen.
Die pflegebedürftige Person kann dann weiterhin zu Hause versorgt werden – entweder durch Angehörige oder einen professionellen Pflegedienst.
Die Ersatzpflege kann für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden