Eine Frau liest in einem Lexikon

Entlastungspflege

Die Entlastungspflege ist eine zusätzliche Unterstützungsleistung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen gut zu versorgen. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 zu, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Mit diesem Betrag können verschiedene Angebote finanziert werden, wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Tages- und Nachtpflege sowie die Kosten für Unterkunft oder Mahlzeiten. Auch Kurzzeitpflege kann anteilig bezahlt werden.

Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag bei ihrer Pflegekasse beantragen. Die Verwendung des Betrags sollte in Absprache mit der Pflegekasse erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren können. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegedienst beraten zu lassen.

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