Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen im eigenen Zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung zu verbessern. Die ambulante Begleitung findet durch eine hauptamtliche Koordinationsfachkraft und qualifizierte Ehrenamtliche statt. Sie soll den Menschen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende ermöglichen. Die Familien und Angehörigen werden ebenfalls begleitet, entlastet und unterstützt.
Die Aufgaben des ambulanten Hospizdienstes sind insbesondere:
- die mit dem Krankheitsprozess verbundenen Leiden zu lindern,
- die Konfrontation mit dem Sterben zu verarbeiten und die damit verbundenen Trauerprozesse zu begleiten,
- bei der Überwindung der in diesem Zusammenhang bestehenden Kommunikationsschwierigkeiten zu unterstützen.
Wie dieser Begleitungsprozess im Detail aussieht, ist individuell unterschiedlich und richtet sich sowohl nach den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen als auch nach den jeweiligen Kapazitäten und Möglichkeiten des ambulanten Hospizdienstes.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen werden Ambulante Hospizdienste durch die Krankenkassen gefördert (nach § 39 a Abs. 2 SGB V).