Jan Witczak, Leitender Oberarzt der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Handchirurgie, wurde vom Verband der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) als Durchgangsarzt zugelassen. Er ist für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen bei Erwachsenen und Kindern zuständig.
Das Lausitzer Seenland Klinikum hat die Zulassung zum Verletzungsartenverfahren (VAV).
Der D-Arzt sollte bei einem Arbeitsunfall, einer Wiedererkrankung bedingt durch den Arbeitsunfall und bei Wegeunfällen aufgesucht werden. Bei einem Arbeitsunfall übernimmt nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft die Kosten, deshalb benötigt man für den Besuch beim D-Arzt kein Überweisungsschein.
Ein D-Arzt übernimmt meist nur die fachärztliche Erstversorgung und legt fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll. In den meisten Fällen ist dies der Hausarzt. Circa 80% der verunfallten Patienten verbleiben in Behandlung des D-Arztes, besonders dann, wenn es sich um schwere Verletzungen handelt (besondere ambulante Heilbehandlungen).
Die Anmeldung für den D-Arzt erfolgt über das Ambulanzzentrum.