Eine ältere Frau unterschreibt ein Dokument

Das sollten Sie wissen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es fällt schwer, sich mit gewissen Dingen zu beschäftigen, wenn wir gesund sind und das Leben gut läuft. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehören dazu. Wer denkt schon gerne daran, was sein soll, wenn wir einen schweren Unfall haben oder durch eine lebensbedrohliche Erkrankung plötzlich zwischen Leben und Tod stehen?

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht: in aller Kürze

•    Eine Patientenverfügung regelt im Bedarfsfall die medizinische Versorgung von Betroffenen.
•    Bei der Erstellung einer Patientenverfügung unterstützen Hausärzte und Beratungsstellen.
•    Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtliche Angelegenheiten regeln.
•    Ohne Vorsorgevollmacht dürfen auch die Kinder keine wichtigen Entscheidungen treffen.
•    In diesem Fall teilt das Betreuungsgericht eine fremde Betreuungsperson zu, die sich um alles kümmert.

Auch wenn wir nur ungern darüber nachdenken: Verfügungen und Vollmachten sind wichtig. Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, nicht mehr für sich selbst sprechen zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für einen solchen Fall vor – lieber zu früh als zu spät. Schriftlich legen Sie darin für bestimmte Situationen fest, welche lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen an ihnen vorgenommen werden dürfen. Haben Sie keine Patientenverfügung, wird alles medizinisch Mögliche getan, um Sie am Leben zu halten.

Was wird in einer Patientenverfügung geregelt?

 

Will man sich im Koma oder bei starken Hirnschäden künstlich beatmen und ernähren lassen oder nicht? Was tun, wenn man dement wird und irgendwann auch mit Hilfe keine Nahrung mehr zu sich nehmen kann? Das sind Fragen, die in einer Patientenverfügung geklärt werden. Als Laie eine solche zu verfassen, ist nicht einfach. So kann man sich zum Beispiel eine „fachgerechte“ Schmerz- und Symptombehandlung wünschen, aber „bewusstseinsdämpfende Mittel zur Schmerz- und Symptombehandlung“ ausschließen. Bei solchen Punkten macht es Sinn, sich beraten zu lassen.

Helfen können dabei der Hausarzt oder Beratungsstellen wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Im Internet finden sich außerdem vorformulierte kostenlose Muster von Patientenverfügungen, die sich ganz einfach ausdrucken und ausfüllen lassen.

Auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bietet Formulierungshilfen und Textbausteine an. Auf dem Portal „Selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale können Sie sich sogar mit wenigen Klicks eine Patientenverfügung nach Ihren Wünschen zusammenstellen.

Bei allen Patientenverfügungen gilt: Sie sind erst rechtsgültig, wenn sie vom Ersteller eigenhändig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterschrieben worden sind. Dann sind sie zeitlich unbegrenzt gültig. Eine Beglaubigung von einem Notar ist nicht nötig. Angehörige und Ärzte müssen sich allerdings nur dann an die Verfügung halten, wenn Sie darin Krankheitsbilder und gewünschte Maßnahmen möglichst genau beschreiben.

Doch keine Sorge, Sie müssen nicht alle möglichen Szenarien abdecken: In anderen Situationen als beschrieben wird anhand der Patientenverfügung Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt. Das Formular sollten Sie so aufbewahren, dass Ärzte und Vertrauenspersonen es schnell finden. Eine Kopie ist bei Ihrem Hausarzt gut aufgehoben. Am sichersten ist es, die Patientenverfügung in das zentrale Vorsorgeregister (ZVR) einzutragen.

Wozu braucht es eine Vorsorgevollmacht?

 

Eine Patientenverfügung ist sinnvoll, aber kein Muss – Sie können sich im Notfall auch von nahen Angehörigen oder einer Vertrauensperson vertretenlassen. Das funktioniert aber nur, wenn sie davor von Ihnen in einer unterschriebenen Vorsorgevollmacht als Vertreter bestimmt worden sind. Ohne diese Vollmacht dürfen nicht einmal Ihre eigenen Kinder für Sie entscheiden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Eine Ausnahme gilt seit dem 1.1.2023 für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: Sie dürfen sich nun auch ohne Vollmacht oder Patientenverfügung in gesundheitlichen Angelegenheiten gegenseitig vertreten. Dieses sogenannte Notvertretungsrecht ist allerdings auf sechs Monate begrenzt. Wer nicht möchte, dass der Partner ihn im Ernstfall vertritt, kann dem Notvertretungsrecht widersprechen und den Widerspruch beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) einreichen.

Wer keinen Partner hat und keine Vorsorgevollmacht, dem kann vom Betreuungsgericht eine fremde Betreuungsperson zugeteilt werden. Deshalb sollte man sich möglichst früh Gedanken über eine Vorsorgevollmacht machen. Weil sie über medizinische Belange hinausgeht und Bevollmächtigte in Ihrem Namen Verträge abschließen oder rechtliche Entscheidungen treffen dürfen, gilt sie als „Mutter aller Vollmachten“.

Natürlich sollten Sie eine solche Vollmacht nur einer oder mehreren Personen geben, denen Sie völlig vertrauen und die diese besondere Verantwortung auch übernehmen möchten. Wenn Sie mehrere Personen mit dieser Aufgabe betrauen möchten, sollten Sie darauf achten, dass jede Person auch allein entscheidungsbefugt ist. Sonst kann nicht gehandelt werden, wenn jemand nicht erreichbar ist oder sich nicht alle einig sind. Sie können einzelnen Personen auch unterschiedliche Befugnisse zuzuordnen, damit es gar nicht erst zu Kompetenzgerangel kommt.

Welche Angaben gehören in die Vorsorgevollmacht?

 

Auch für Vorsorgevollmachten finden sich Vordrucke im Internet. Oder Sie stellen sich die für Sie passende Vorsorgevollmacht wie auch die Patientenverfügung auf dem Portal "Selbstbestimmt" mit wenigen Klicks selbst zusammen.

Wichtig: Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers verfasst und mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben sein. Dieselben Angaben werden auch vom Bevollmächtigten benötigt, dieser muss allerdings nicht unterschreiben. Eine Beglaubigung ist nur dann nötig, wenn die Vollmacht auch Grundstücksgeschäfte abdecken soll.

Auch, wenn die Beschäftigung mit Verfügungen und Vollmachten lästig ist – sie erfordert weniger Zeitaufwand, als gedacht. Hat man die Dokumente schließlich ausgefüllt und sicher hinterlegt, kann man sich wieder entspannt zurücklehnen, das Leben genießen und muss erstmal keine Gedanken mehr an Notfälle verschwenden.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale. Hier werden außerdem wichtige Begriffe sowie rechtliche Konsequenzen erklärt.

 

Unser palliativmedizinisches Behandlungsspektrum & Therapieangebot