Hoyerswerda

Besucher benötigen weiterhin negativen Corona-Test

Personen, die im Lausitzer Seenland Klinikum ihre Angehörigen besuchen wollen, benötigen weiterhin einen tagesaktuellen, negativen COVID-19- bzw. Corona-Test.

Durch die Verlängerung der Sächsischen Coronaschutz-Verordnung gilt auch weiterhin für Besucher im Krankenhaus die Testpflicht. Wer seinen Angehörigen im Klinikum besuchen möchte, muss daher nach wie vor einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Test vorweisen.

Seit letzter Woche sind die Corona-Tests für Bürger im Allgemeinen kostenpflichtig. Eine Ausnahme stellt der Besuch in einem Krankenhaus dar. Wer im Testcenter glaubhaft versichern kann, dass er den Test für den Besuch in einer Pflegeeinrichtung/Krankenhaus braucht, für den ist der Test kostenfrei. Seit 4. Juli ist das durch eine Selbstauskunft, ohne Nachweise der Einrichtung möglich.

Für Krankenhausbesucher, bei denen der vorherige Gang in ein Testcenter eine unzumutbare Härte darstellen würde, bieten wir von Montag bis Freitag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr auch eine Testmöglichkeit im Eingangsbereich des Klinikums an. Bitte planen Sie für diesen Fall eine entsprechende Wartezeit mit ein.

Weiterhin gilt: 1G, FFP 2 Maske und frei von Krankheitssymptomen

So dürfen Besucher die Klinik nach wie vor nur dann betreten, wenn Sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind. Zudem benötigen alle Besuchenden – egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft – einen negativen Schnelltest von einem Arzt oder Testzentrum, nicht älter als 24h. Der Zutritt ist nur mit FFP 2 Maske erlaubt. Pro Patient und Besuchstag ist nur ein Besucher zulässig. Die Besuchszeit wird mit den Besuchenden über die jeweilige Station individuell vereinbart.

Ausnahmen in bestimmten Fällen möglich

Abweichend von den genannten Regelungen ist die Begleitung Sterbender und Gebärender (durch den Kindesvater oder eine andere Vertrauensperson) auch außerhalb normaler Besuchszeiten möglich. In der Pädiatrie sind Besuche durch Eltern und Geschwisterkinder zugelassen. Ausnahmeregelungen gibt es auch für die Intensiv-, Palliativ- und IMC-Stationen.

Grundsätzlich gelten natürlich die AHA-Regeln: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion. Eine kompakte Übersicht über die Besuchsregeln finden Sie unter https://www.sana.de/seenlandklinikum/gut-zu-wissen/fuer-besucher-und-angehoerige.

Ihr Pressekontakt

Gernot Schweitzer
Pressesprecher, Unternehmenskommunikation/Marketing

Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
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