Seit dem 8. April 2023 sind sowohl die Testpflicht, die Maskenpflicht als auch Einschränkungen über Häufigkeit von Besuchen aufgehoben.
Bitte beachten sie weiterhin die Hygienehinweise.
Gut zu wissen
Seit dem 8. April 2023 sind sowohl die Testpflicht, die Maskenpflicht als auch Einschränkungen über Häufigkeit von Besuchen aufgehoben.
Bitte beachten sie weiterhin die Hygienehinweise.
Die allgemeinen Hygieneregeln sind zum Schutze unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten. Dazu gehören insbesondere: