Zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthaltes steht die verwaltungstechnische Aufnahme über unsere Abteilung ABC (Aufnahme-, Belegungs- und Casemanagement). Ihre persönlichen Daten, die dem Datenschutz unterliegen, benötigen wir für die Abrechnung mit den Kostenträgern und für Ihre medizinische Versorgung. Bringen Sie zur Anmeldung bitte Ihre Versicherungskarte (Chipkarte) mit.
Krankenhausabrechnung
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten, insbesondere für ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die für die Versorgung notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung von den entsprechenden Kostenträgern (Krankenkassen) übernommen. Der Patient beteiligt sich an den Gesamtkosten gemäß SGB V § 61 mit einer Zuzahlung. Für einen stationären Aufenthalt beträgt die jährliche Zuzahlung derzeit 10 Euro pro Tag maximal für 28 Tage. Ausnahme ist der stationäre Aufenthalt zur Geburt.
Liegt eine Befreiung von Zuzahlungen vom Kostenträger vor, gilt diese auch für Zuzahlungen bei stationären Aufenthalt. Der Eigenanteil ist im Krankenhaus am Entlassungstag zu entrichten und wird an den entsprechenden Kostenträger weitergeleitet.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem DRG-Entgelt- und Pflegekostentarif.
Für privatversicherte Patienten gelten andere Festlegungen, die während der Aufnahme besprochen werden.
Entlassung
Bei der Entlassung aus dem stationären Krankenhausaufenthalt wird die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag fällig, die vom Krankenhaus in voller Höhe, wie gesetzlich vorgegeben, an die Krankenkasse weitergeleitet wird.
Die Zuzahlung können Sie an der Information bar bzw. per EC-Karte entrichten.
Wir hoffen sehr, dass Sie mit der Behandlung und der Betreuung im Sana-Klinikum Remscheid zufrieden sind und uns gesund verlassen können.
Sollten Sie aber dennoch irgendwann einmal wieder unsere Hilfe brauchen, dann sind wir selbstverständlich zu jeder Zeit für Sie da.