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* Teilnahmebedingungen für die Willkommensprämie

1. Voraussetzung für die Auszahlung der Willkommensprämie ist die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers, der noch nicht in der Sana Klinik Pegnitz GmbH tätig war oder eine Unterbrechung der Tätigkeit/ des Arbeitsverhältnisses von mindestens 1 Jahr vorliegt. Die Einstellung erfolgt im Pflege- und Funktionsdienst sowie Labor der Sana Klinik Pegnitz GmbH. Der eingestellte Arbeitnehmer muss darüber hinaus über eine abgeschlossene Berufsausbildung der nachfolgenden Auflistung verfügen und auch in diesem Beruf in der Sana Klinik Pegnitz GmbH tätig werden:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
  • Krankenschwester/ Krankenpfleger (w/m/d)
  • Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
  • Pflegefachfrau/-mann (w/m/d)
  • Altenpfleger (w/m/d)
  • Operationstechnische Assistenz (w/m/d)
  • Anästhesietechnische Assistenz (w/m/d)
  • Medizintechnischer Laborassistent (w/m/d)

2. Die Höhe der Prämie richtet sich ab einer Einstellung vom 01.11.2024 prozentual nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeitanteil, wobei 3.000,00 Euro brutto bei einer Vollzeitbeschäftigung zur Auszahlung kommen. Unerheblich ist, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgt. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens künftig 20 Wochenstunden betragen. Beträgt sie im Verlauf der 2 Jahre weniger als 20 Wochenstunden, entfällt die anteilige Prämie.

3. Die Auszahlung der Willkommensprämie an den neuen Arbeitnehmer erfolgt jeweils im Folgemonat nach einer ununterbrochenen Tätigkeit an der Sana Klinik Pegnitz GmbH wie folgt:

  •   6 Monate nach Beginn -> 1000,00 Euro brutto
  • 12 Monate nach Beginn ->   500,00 Euro brutto
  • 18 Monate nach Beginn ->   500,00 Euro brutto
  • 24 Monate nach Beginn -> 1000,00 Euro brutto

Erfolgt eine Unterbrechung der Tätigkeit (aufgrund Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Langzeiterkrankung usw.), verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt entsprechend. Endet das Arbeitsverhältnis des neuen Arbeitnehmers mit der Sana Klinik Pegnitz GmbH auf Wunsch einer Vertragspartei oder im beiderseitigen Einvernehmen vor Ablauf der Probezeit, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung.

4. Resultiert die Einstellung des neuen Arbeitnehmers aus der Vermittlung durch Fremdfirmen, dem Programm Mitarbeiter werben Mitarbeiter oder Arbeitnehmerüberlassungen, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung.

 

** Teilnahmebedingungen für die Werbeprämie 

An der Sana Klinik Pegnitz GmbH honoriert das Programm Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ Ihr Engagement bei der Gewinnung  neuer  Kolleginnen und Kollegen für die Pflege, Labor oder den OP.

Was gilt es bei Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter- Programmen zu beachten?

Bei Mitarbeiterempfehlungen ist es wie mit anderen Empfehlungen im täglichen Leben: Sie funktionieren auf freiwilliger Basis. Wenn Ihnen ein Freund ein gutes Restaurant empfiehlt, tut er dies schließlich nicht, weil er eine Provision vom Restaurantbetreiber erwartet, sondern weil er vom Essen überzeugt ist. Die Belohnung sollte also nicht der Grund für eine Empfehlung sein, sondern sozusagen ein zusätzlicher Anreiz „on top“.

Das Programm „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter der Sana Klinik Pegnitz GmbH. Für Ihre erfolgreiche Empfehlung eines examinierten Gesundheits- und Krankenpflegers, eines Medizinisch-technischen Laborassistenten, eines Anästhesiepflegers, eines Operations- oder Anästhesietechnischen Assistenten erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro. Und damit nicht genug: Auch der neue Mitarbeiter erhält eine Prämie von 3.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt in vier Teilen für beide Seiten:

1.000 Euro gibt es nach sechs und 500 Euro nach zwölf Monaten; 500 Euro erhalten Sie nach eineinhalb und noch mal 1.000 Euro schließlich zwei Jahren Zugehörigkeit zur Sana Klinik Pegnitz.

Jeder Mitarbeiter, der sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, kann so viele Mitarbeiter werben wie möglich. Für eine erfolgreiche Empfehlung wird eine Geldprämie in Höhe von 3.000 Euro (brutto)* ausgezahlt. Gleichzeitig erhält der neue Mitarbeiter ebenfalls eine Prämie von 3.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt für beide Seiten in vier Teilen – 1.000 Euro gibt es nach sechs und 500 Euro nach zwölf Monaten; 500 Euro erhalten Sie nach eineinhalb und noch einmal 1.000 Euro nach zwei Jahren Zugehörigkeit. Die Prämie muss auch bei Kündigung nach zwei Jahren nicht zurückbezahlt werden.

Mitarbeiter der Personalabteilung, sowie Kolleginnen und Kollegen, die auf den Auswahlprozess erheblichen Einfluss haben (Klinikleitung, PDL und Chefärzte), sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Praktikanten, Auszubildende, Werkstudenten, Aushilfen, FSJler, Zeitarbeitskräfte und Mitarbeiter, die über einen externen Personalberater vermittelt wurden, Honorarkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter können nicht geworben werden – auch nicht wenn sie vorher bei uns beschäftigt waren. Die Prämie gilt nur für die Werbung von examinierten Gesundheits­ und Krankenpflegern, Anästhesiepflegern, Operations- ­oder Anästhesietechnischen Assistenten, und Medizinisch-technische Laborassistenten, deren Beschäftigungsverhältnis künftig mindestens 20 Stunden wöchentlich beträgt.

Hier finden Sie alle aktuell offenen Stellen.

Zusammengefasst auf einen Blick

  • Das Kontaktformular muss der Bewerbung des Kandidaten beim Erstkontakt mit der Klinik beigefügt sein. Nur so haben Sie Anspruch auf die Prämie.
  • Ein Mitbringen des Formulars erst zum Bewerbungsgespräch berechtigt nicht zur Prämie. Das Formular muss zwingend vorher zeitgleich mit der Bewerbung eingehen.
  • Die Prämienauszahlung erfolgt in vier Teilen

   und in Abhängigkeit davon, ob der Kandidat nach zwei Jahren noch angestellt ist.

* Die Aktion gilt bis auf Widerruf

HIer finden Sie unser Kontaktformular für das Programm "Mitarbeiter werben Mitarbeiter"