- Informieren Sie Ihre nachsorgende Hebamme frühzeitig über die Geburt Ihres Kindes, die Ihnen in der ersten Zeit Zuhause beratend und unterstützend zur Seite steht.
- Empfehlenswert ist der Besuch einer Stillgruppe. Der Austausch mit anderen stillenden Müttern kann nötige Unterstützung bieten. Fragen Sie Ihre Hebamme beziehungsweise in Ihrer Geburtsklinik nach örtlichen Stillgruppen.
- Denken Sie daran, frühzeitig einen Termin zur Vorsorgeuntersuchung U3 (in der vierten bis sechsten Lebenswoche) bei Ihrem Kinderarzt zu vereinbaren.
- Halten Sie auch die weiteren im Vorsorgeheft individuell für Ihr Kind vorgedruckten Termine für die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen Ihres Kindes ein.
- Denken Sie an Ihre Nachsorgeuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt sechs bis acht Wochen nach der Geburt. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin.
- Reichen Sie nach Erhalt der Geburtsurkunde Ihres Kindes sämtliche Anträge bei den jeweilig zuständigen Behörden ein (siehe Formalitäten).
Formalitäten
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
Den meisten Anträgen ist eine (beglaubigte) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beizulegen. Zur Erstellung der Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigt das Standesamt eine Namenserklärung sowie weitere (Original-)Dokumente. Die Geburtsklinik beziehungsweise das zuständige Standsamt erteilen Auskunft, welche offiziellen Unterlagen eingereicht werden müssen. - Krankenversicherung Ihres Kindes
Die Krankenversicherung für das neugeborene Kind ist bei der Krankenkasse der Mutter beziehungsweise der Krankenkasse des Kindsvaters zu beantragen. - Elterngeld
Das Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle vor Ort zu beantragen. - Kindergeld
Das Kindergeld ist bei der zuständigen Kindergeldstelle vor Ort zu beantragen. - Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. - Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist bei unverheirateten Eltern bereits in der Schwangerschaft beim zuständigen Jugendamt oder Standesamt gebührenfrei zu beantragen. Diese ist von Bedeutung für die Festlegung des Sorgerechts und für die Bestimmung des zukünftigen Familiennamens.