Ein zunehmender Verschleiß im Großzehengrundgelenk führt zu einem Knochenanbau im Bereich des Gelenkes und somit zu einer Bewegungseinschränkung. Vor allem die Beweglichkeit der Großzehe fußrückenwärts ist eingeschränkt und daher ist der Abrollvorgang über die Zehen schmerzhaft. Durch die Schmerzen und Bewegungseinschränkung erfolgt ein verändertes Gangbild mit Mehrbelastung des Fußaußenrandes und hierdurch entstehen zusätzlich Schmerzen auf Grund der Fehlbelastung.
Die Behandlung ist abhängig vom Patientenalter und dem Stadium der Erkrankung. Beim frühzeitigen Erkennen ist durch spezielle Schuheinlagen ein Voranschreiten vermeidbar, später wird die operative Intervention meist erforderlich.
1. Cheilektomie: Bei noch teilweise intaktem Knorpel werden störende Knochensporne und zerstörter Knorpel abgetragen, das Gelenk erweitert, gespült und geglättet. Der Bereich ohne Knorpel wird angebohrt, um den Knochen zur Ausbildung des Ersatzfaserknorpels anzuregen.
2. Arthrodese: Ist das Gelenk vollkommen aufgebraucht, ist die Versteifung des Gelenkes eine Möglichkeit der Therapie. Dies betrifft häufig jüngere Patienten mit Hallux rigidus.
3. Keller-Brandes: Die Basis des Großzehengrundgelenkes wird hierbei entfernt. Die Kapsel wird als Platzhalter eingefügt. Die Zehe bleibt hierbei beweglich, wenngleich ein Kraftverlust beim Abrollvorgang die Folge ist.
4. künstlicher Gelenkersatz: Die Versorgung mit einem künstlichen Gelenkersatz ist zum aktuellen Zeitpunkt bei hohen Lockerungsraten sehr kritisch zu bewerten und sicherlich nur in Ausnahmefällen indiziert.
Die Operation ist ambulant oder kurzstationär durchführbar, das Tragen eines Verbandschuhs mit voller Belastbarkeit vorübergehend erforderlich.