In unserer Hausordnung haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Patienten, die sich außerhalb ihrer Station aufhalten, bitten wir sich angemessen zu bekleiden.
2. Wir möchten auf starre Besuchszeiten verzichten, bitten Sie jedoch um Rücksichtnahme und Einhaltung der Mittags- und Nachtruhe, wie auch um eine entsprechend geringe Anzahl gleichzeitiger Besucher im Patientenzimmer, um dem Ruhebedürfnis der anderen Mitpatienten zu entsprechen. Auf den Intensiv- und IMC-Stationen möchten wir Sie bitten, die Besuchszeiten mit dem Pflegepersonal abzustimmen.
3. In sämtlichen Gebäuden unserer Klinik ist das Rauchen, auch das von E-Zigaretten, untersagt. Wenn Sie dennoch nicht verzichten wollen und für Patienten die Erlaubnis des Arztes vorliegt, gibt es auf dem Klinikgelände extra gekennzeichnete Raucherbereiche (Pavillions). Nehmen Sie Rücksicht auf die nicht rauchenden Mitpatienten und vermeiden Sie daher grundsätzlich das Rauchen vor den Eingangsbereichen. Offenes Feuer (z.B. das Abbrennen von Kerzen) ist nicht gestattet.
4. Krankenhauseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bitte unterstützen Sie uns auch dabei, dass das Krankenhaus nicht unnötig verschmutzt wird und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter. Technische Anlagen, wie Aufzüge, andere Transporteinrichtungen, Sprech- und Rufanagen dürfen nur ihrem krankenhausspezifischen Zweck entsprechend benutzt werden.
5. Die Verkehrsregelungen auf dem Krankenhausgelände und dem Besucherparkplatz sind einzuhalten. Das Parken auf dem Klinikgelände ist nur gestattet, wenn eine Parkerlaubnis der Verwaltung vorliegt. Unbefugt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
6. Zur Wahrung und Erhaltung des Hausfriedens und der Ordnung sowie zur Sicherung des bestimmungsgemäßen, geordneten und ungestörten Klinikbetriebes, wie auch zur Vermeidung von Störungen machen wir darauf aufmerksam, dass wir bei Zuwiderhandlung von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Patienten, Besucher und andere Personen können aus dem Krankenhaus verwiesen werden (Hausverbot). Bei Patienten ist dies nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand möglich.