MODUL 3 Bewerten und Beurteilen - Leistung anerkennen und fördern
Praxisanleiter*innen tragen insbesondere in Pflegeeinrichtungen eine hohe Verantwortung gegenüber Auszubildenden, Umschülern und Praktikant*innen. Ab 2020 sind im Rahmen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz alle Praxisanleiter*innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und nachzuweisen. Diese bieten wir Ihnen auch wieder 2024 an.
24.04.2024
- 27.11.2024
08:00 Uhr
-
15:00 Uhr