• AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung für Bildungsdienstleistungen

Mitgeltendes Dokument

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie Seminaren, berufsbegleitenden Lehrgängen, Ausbildungen, Trainings und Inhouse-Schulungen; weiterhin als --Bildungsmaßnahmen-- bezeichnet; der Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH und deren Abteilungen; weiterhin als --Veranstalter-- bezeichnet; in deren Veranstaltungs- und Seminarräumen oder in externen Räumlichkeiten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH deren Anwendung nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Anmeldung

Anmeldungen sind schriftlich (E-Mail, Brief, Fax) an die Campusschule des Veranstalters zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache mit den angemeldeten Teilnehmern. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko und ohne Anspruch auf Teilnahme. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

3. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden.

(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.

4. Terminabsage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungsnummer oder des Veranstaltungstitels auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. Im Verzug sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Teilnahmegebühr versteht sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und Veranstaltung sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Für im Veranstaltungsprogramm ausgewiesene externe Prüfungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders genannt, separate Prüfungsgebühren externer Prüfer (IHK, Landesämter etc.) erhoben. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung.

(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Ratenzahlung

Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten und/oder Gesamtkosten von mehr als 1000,00 € können der Veranstalter und der Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren.

8. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten

(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Laufzeitende. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

(2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit.

(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und für den Fall, dass in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme bestimmte Qualifikationen gefordert werden, die Ersatzperson über diese Qualifikationen verfügt.

(4) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, dessen wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.

(7) Jede Kündigung oder Stornierung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.

(8) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet.

9. Durchführung

(1) Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik durchgeführt.

(2) Die Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/ oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern das Veranstaltungsziel dadurch nicht grundlegend verändert wird.

(3) Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse – Schulungen wird der Veranstaltungsort im Vorhinein mit dem Kunden festgelegt.

(4) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind oder auf Kundenwunsch, wenn dadurch eine

10. Haftung

Für Sach- und Vermögensschäden, die der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11. Urheber-/Eigentumsrechte

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können durch den Eigentümer, Rechteinhaber oder Veranstalter Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

12. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB ist Senftenberg.