Seit 2005 sind alle nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Die Qualitätsberichte informieren die Öffentlichkeit einerseits über allgemeine sowie fachspezifische Struktur- und Leistungsdaten und anderseits über den Aufbau des internen Qualitätsmanagements sowie Maßnahmen und Ergebnisse der Qualitätssicherung.
Qualität