Mobile Rehabilitation wird im gewohnten Wohnumfeld des Patienten durchgeführt. Die Probleme, die ältere Menschen daran hindern, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, werden dort behandelt, wo sie auftreten. Die Behandlung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team unter ständiger ärztlicher Verantwortung und Steuerung.
Stationäre Einrichtungen können im Anschluss an Ihre Behandlung, innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung, die Mobile Rehabilitation als Anschlussheilbehandlung (AHB) bei der Krankenkasse beantragen. Dies erfolgt in der Regel durch den Stationsarzt oder Sozialarbeiter.
Hausärzte/Fachärzte können die Mobile Rehabilitation als ambulante Versorgung über das Formular 61 (Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation) beantragen.
Ziele:
- Vermeidung und Verkürzung einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus
- Aktivierende Pflege und Erhalt der größtmöglichen Selbständigkeit in der gewohnten
- häuslichen Umgebung
- Erhalt des sozialen Netzes und Sicherung der Lebensqualität
Angebote:
- kurzfristige umfassende medizinische Diagnostik („Assessment“)
- Rehabilitation und Hilfsmittelversorgung
- Case-Management (Feststellung des Rehabilitationspotentials)
- Beratung und Hilfestellung bei der Lösung sozialer Probleme
- enge Zusammenarbeit mit den ambulanten Pflegediensten und den Hausärzten
- Beratung und Schulung der Angehörigen bei Bedarf