ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung durch fachliche Hilfen für Patienten, die persönliche und soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung sowie deren Auswirkungen auf ihr Leben und das ihrer Angehörigen haben. Der Sozialdienst greift diese Probleme auf und trägt zu einer angemessenen Lösung bei.
Dies geschieht in enger Kommunikation mit den Patienten, ggf. ihren Angehörigen, in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Berufsgruppen im Krankenhaus sowie mit den im Einzelfall in Betracht kommenden Personen und Institutionen außerhalb der Klinik.
In der Erfüllung dieser Aufgabe orientiert sich der Sozialdienst an der Würde und am Selbstbestimmungsrecht des Menschen.
Unsere Hilfe und Beratung umfasst folgende Bereiche:
- Vorbereitung der Krankenhausentlassung und Vermittlung von ambulanten Diensten, wie häusliche Krankenpflege, Hauswirtschaftspflege, Versorgung mit Mittagessen, Hausnotruf
- Beratung und ggf. Antragstellungen für Leistungen nach dem Pflegegesetz
- Beratung zu Fragen der Wohnsituation
- Hilfe bei der Organisation von stationären und teilstationären Leistungen, wie Kurzzeitpflege, stationäre Pflegeeinrichtung, Hospiz, Tagespflege
- Klärung von Fragen zur Vorsorgevollmacht, zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung
- psychosoziale Beratung und Vermittlung von ambulanten Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
Die rechtlichen Grundlagen unserer Leistungen:
- Landeskrankenhausgesetz
- Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Schwerbehindertengesetz –
- Sozialgesetzbuch (SGB) XI – Pflegeversicherungsgesetz –
- Betreuungsgesetz
- Sozialgesetzbuch (SGB) V