Abrechnung
Nach Ihrem Aufenthalt erfolgt die Abrechnung Ihrer stationären Behandlung mit den Krankenkassen, den Versicherungen oder einem anderen Rechnungsempfänger.
Krankenhauszuzahlung (gemäß § 39 Absatz 4 SGB V)
Wir sind verpflichtet von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlung von 10,00 € pro Tag einzuziehen und direkt an die Krankenkasse weiterzuleiten.
Wichtig:
Der Höchstbetrag liegt bei 280,00 € im Kalenderjahr! Liegt eine Überzahlung vor, muss diese in der Regel von Ihnen persönlich mit den entsprechenden Nachweisen bei Ihrer Krankenversicherung zurückgefordert werden.
Zuzahlungsbefreiung (§ 62 SGB V)
Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Hierein fließen die Zuzahlungen für Arzneimittel und Heilmittel, der Eigenanteil für stationäre Behandlung und häuslicher Krankenpflege.