Uns ist es wichtig, dass Sie gut versorgt aus unserem Krankenhaus entlassen werden.
Krankenhäuser sind nach § 39 Absatz 1a des SGB V seit dem 01.10.2017 gesetzlich dazu verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in eine Anschlussversorgung zu gewährleisten.
Danach haben alle gesetzlich versicherten Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen einen Anspruch auf ein Entlassmanagement.
Entlassmanagement bedeutet:
- Ermittlung des Bedarfes an nachstationärer Versorgung.
- Beratung und Organisation möglicher Unterstützung und Hilfen in enger Abstimmung mit dem Patienten oder dessen Vorsorgebevollmächtigten bzw. gesetzlichem Betreuer.
- Strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen an Kostenträger und Nachversorger.
In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Gesetz.