Für Patienten

Entlassmanagement

Uns ist es wichtig, dass Sie gut versorgt aus unserem Krankenhaus entlassen werden.

Krankenhäuser sind nach § 39 Absatz 1a des SGB V seit dem 01.10.2017 gesetzlich dazu verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in eine Anschlussversorgung zu gewährleisten.  

Danach haben alle gesetzlich versicherten Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen einen Anspruch auf ein Entlassmanagement.

Entlassmanagement bedeutet:

  • Ermittlung des Bedarfes an nachstationärer Versorgung.
  • Beratung und Organisation möglicher Unterstützung und Hilfen in enger Abstimmung mit dem Patienten oder dessen Vorsorgebevollmächtigten bzw. gesetzlichem Betreuer.
  • Strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen an Kostenträger und Nachversorger.

In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diesem Gesetz.

Information und Einwilligung in das Entlassmanagement

Bereits bei Ihrer Aufnahme wird Ihnen durch die Mitarbeiter der Rezeption die „Patienteninformation zum Entlassmanagement“ gegen Unterschrift ausgehändigt. Weiterhin wird Ihnen die „Einwilligungserklärung“ zur Durchführung des Entlassmanagements und zur Datenübermittlung erläutert.

Ohne Ihr schriftlich erklärtes Einverständnis dürfen wir im Entlassmanagement nicht aktiv werden, so schreibt es das neue Gesetz vor. Ihre Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden.

Ermittlung eines nachstationären Versorgungsbedarfes

Im Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Therapeuten, Pflegefachkräfte und Sozialarbeiter Ihren individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf, um einen nahtlosen Übergang in die nachfolgenden Versorgungsbereiche zu gewährleisten. Dieser komplexe Versorgungsbedarf kann beispielsweise bei Patienten mit neu aufgetretenen, umfassenden Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung bestehen. Hierzu werden Sie von unseren Ärzten, Pflegefachkräften und Sozialarbeitern umfassend aufgeklärt und beraten.

Kontaktaufnahme mit weiterbehandelnden/versorgenden Leistungserbringern

Unser Sozialdienst klärt bereits zur Entlassung die weitere Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung der Rehabilitation oder Pflege ab. Das heißt, es findet bereits während Ihres Aufenthaltes ein Kontakt mit den Kostenträgern zur notwendigen Kostenübernahme für die weitere Versorgungsvariante statt. Wir stellen den Informationsaustausch mit an der Anschlussversorgung beteiligten Leistungserbringern sicher.

Verschreibung von Hilfsmitteln und Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Bei bestimmten Hilfsmitteln wie z.B. Gehhilfen ist es wichtig, dass diese bereits während des Aufenthalts in unserem Krankenhaus für Sie zur Verfügung stehen und Sie mit unseren Therapeuten den Umgang erlernen. Darüber hinaus können wir Ihnen eine Verordnung über Hilfsmittel, die Sie für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt benötigen, ausstellen und die Sie bei einem Sanitätsfachhändler Ihrer Wahl einlösen können. Bei genehmigungspflichtigen Artikeln wie z.B. Rollstuhl muss zuvor eine Beantragung beim zuständigen Kostenträger erfolgen, die wir in die Wege leiten.

Besteht bei Ihnen der Bedarf an häuslicher Krankenpflege z.B. zur Verabreichung von Insulininjektionen stellen unsere Ärzte eine Verordnung aus und unserer Sozialdienst unterstützt Sie bei der Vermittlung eines Pflegedienstes.

Medikationsplan und Verordnung von Arzneimitteln

Zur Entlassung erhalten Sie von uns einen Medikationsplan, auf dem genau festgehalten ist, welche Medikamente Sie zum Zeitpunkt der Entlassung einnehmen. Der Medikationsplan dient Ihrer Information und der Information Ihres weiterbehandelnden Arztes.

Liegt Ihre Entlassung vor einem Wochenende oder Feiertag, erhalten Sie die benötigten Medikamente zur Überbrückung für diesen Zeitraum ausgehändigt.

Ausnahme: Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Hierfür erhalten Sie bei Bedarf ein Rezept.

Mitgabe Entlassbrief

Am Tag der Entlassung erhalten Sie einen Entlassbrief ausgehändigt. Nur in Ausnahmefällen wird ein vorläufiger Entlassbrief erstellt. Im Entlassbrief sind alle getroffenen Maßnahmen und Verordnungen aufgeführt.

Sofern die Anschlussbehandlung nicht durch Ihren einweisenden Arzt durchgeführt wird, erhält der weiterbehandelnde Arzt mit Ihrer Einwilligung ebenfalls den Entlassbrief.

Die weiterversorgenden pflegerischen Leistungserbringer erhalten mit Ihrer Einwilligung die erforderlichen Informationen zur weiteren pflegerischen Versorgung.

Ansprechpartner für weitere Fragen zum Entlassmanagement

Zu Fragen des Entlassmanagements sprechen Sie bitte bei Ihrer Aufnahme die Mitarbeiter der Rezeption oder den aufnehmenden Arzt an. Wir wollen dafür sorgen, dass der Übergang von Ihrem Krankenhausaufenthalt nach Hause für Sie angenehm und problemlos gelingt.

Sollten Fragen nach Ihrer Entlassung bestehen, können Sie montags bis freitags in der Zeit von 9-19 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 10-14 Uhr unter der Telefonnummer 03362 779-0 mit dem zuständigen ärztlichen Ansprechpartner vermittelt werden.