Nach dem Aufenthalt

Zuzahlung

Patienten, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und stationär behandelt worden sind, zahlen vom Beginn der Behandlung je Kalendertag einen Eigenanteil in Höhe von 10,- Euro. Dieser Eigenanteil ist auf längstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie den Eigenanteil am Entlassungstag in unserer Kasse einzahlen.

Wir möchten Sie gerne noch darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber eine persönliche Belastungsgrenze an Eigenanteilen vorsieht. Diese Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent von den jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Beim vorliegen einer chronischen Erkrankung beträgt diese nur 1 Prozent. Nähere Informationen und den Antrag erhalten Sie bei ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse.

Öffnungszeiten der Kasse

  • Montag bis Freitag
    08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr