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Aktuelle Informationen

Coronavirus

Liebe Besucherin, liebe Besucher,

viele von Ihnen wenden sich mit allerlei Fragen zum Coronavirus (das auch SARS-CoV-2 oder COVID-19 genannt wird) an unsere Krankenhäuser, da Sie verunsichert sind. Wir möchten Ihnen daher die wichtigsten bisher bekannten Fakten zu SARS-CoV-2 erläutern, und Ihnen zudem erklären, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie daran erkrankt sein könnten.

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht tagesaktuell die neuesten Erkenntnisse, Einschätzungen und Verhaltensregeln zu SARS-CoV-2. Auch die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung bietet eine tagesaktuelle und gut strukturierte Übersicht.

Sie fürchten sich infiziert zu haben?Nutzen Sie den interaktiven Symptom-Checker

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Häufig gestellte FragenDas sollten Sie wissen

Wie kann SARS-CoV-2 übertragen werden?

Das Coronavirus SARS-CoV-2 kann direkt von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die Tröpfcheninfektion ist der Hauptübertragungsweg. Das geschieht, indem virushaltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Nase, des Mundes und gegebenenfalls des Auges gelangen. Nach aktuellem Sachstand ist zudem nicht ausgeschlossen, dass das Virus auch durch eine Schmierinfektion über die Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut und auch mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, übertragen werden kann.

Außerdem kann das Coronavirus über sogenannte Aerosole übertragen werden. Aerosole sind Tröpfchenkerne, die kleiner als 5 Mikrometer sind, und in der Luft schweben. Sie halten sich länger in der Luft auf und können sich in geschlossenen Räumen verteilen. Um die Verbreitung der Aerosole in geschlossenen Räumen, zum Beispiel in Büros, zu vermeiden ist regelmäßiges Lüften wichtig.

Auch eine Übertragung von SARS-CoV-2 über Oberflächen ist nicht auszuschließen – vor allem in der unmittelbaren Umgebung von infizierten Personen.

Mittlerweile konnten Coronaviren SARS-CoV-2 auch in Stuhlproben nachgewiesen werden. Ob das Coronavirus aber auch über den Stuhl verbreitet werden kann, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Aktuell wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten.

Welche Symptome zeigen sich beim Coronavirus?

Wie andere Atemwegserkrankungen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Fällen verliefen vier von fünf Krankheitsverläufen mild.

In Deutschland werden von Corona-Infizierten Husten und Fieber als häufigste Krankheitszeichen genannt. Aber auch andere Anzeichen wie Schnupfen, Störung des Geruchs- und/ oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen und ein allgemeines Schwächegefühl sind möglich.

Die Krankheitsverläufe sind individuell – zum Teil unspezifisch, vielfältig und variieren stark. Aus diesem Grund können aktuell keine allgemeingültigen Aussagen hinsichtlich eines „typischen“ Krankheitsverlaufs gezeichnet werden.

Eine Infektion mit dem Coronavirus kann in manchen Fällen auch ohne Krankheitszeichen verlaufen. Es sind aber auch schwerere Krankheitsverläufe mit schweren Lungenentzündungen bis hin zu Lungenversagen und Tod möglich. Zudem ist es durchaus möglich, dass verschiedene Komplikationen und Folgeerkrankungen auftreten.

Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht habe, mich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben?

Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt wird dann alle weiteren Schritte einleiten und Sie darüber unverzüglich informieren.

Um das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu finden, nutzen Sie am Besten das Online-Tool des RKI, in das Sie einfach Ihre Postleitzahl eintragen.

Wenn Sie Krankheitsanzeichen feststellen, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, sollten Sie zu Hause bleiben, die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und sich telefonisch beraten lassen. Zu den Symptomen gehören beispielsweise Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- und/ oder Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und ein allgemeines Schwächeempfinden. Zur telefonischen Beratung melden Sie sich am besten unter: 116117. Dabei handelt es sich um eine lokale Corona-Hotline, die Hausarztpraxis oder einen anderern behandelnden Arzt. Diese Kontaktstellen informieren Sie dann bei der Beratung über das weitere notwendige Vorgehen. Sollten Sie nicht gleich jemanden telefonisch erreichen, versuchen Sie es erneut. In Notfällen, beispielsweise bei akuter Atemnot, sollten Sie sich umgehend unter der Notfallnummer 112 melden.

Um sich und andere zu schützen, sollten Sie auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis aufsuchen.

Ist das Krankenhaus die richtige Anlaufstelle für mich, wenn ich den Verdacht habe, mich mit dem Coronavirus infiziert zu haben?

Ein Besuch im Krankenhaus beziehungsweise eine stationäre Aufnahme ist nur in Ausnahmefällen notwendig. Eine Einschätzung, ob dies der Fall ist, trifft Ihr betreuender Hausarzt und nach Rücksprache mit dem jeweiligen Gesundheitsamt. Eine erste anonyme Vorab-Einschätzung erhalten Sie auch über unseren digitalen Symptom-Checker.

Wer wird getestet?

Welche Personen in Deutschland getestet werden sollen, beschreibt die Nationale Teststrategie, die dazu dient, vorhandene Testkapazitäten möglichst zielgerichtet einzusetzen.

Die Testkapazitäten in Deutschland wurden in den letzten Monaten kontinuierlich erweitert, da Testungen ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Coronapandemie sind. Nur so können Infektionen möglichst früh erkannt und behandelt sowie Infektionsketten unterbrochen werden. Darüber hinaus dienen Tests zum Schutz vor Überlastungen unseres Gesundheitssystems. Seit März 2021 können sich Bürger in Deutschland (auch ohne Symptome) mindestens einmal wöchentlich präventiv durch einen sogenannten PoC-Antigen-Test kostenfrei testen lassen. Seit Ende Februar 2021 stehen zudem auch Antigen-Tests zur Selbsttestung für Laien zur Verfügung. Dadurch können frühzeitig asymptomatische Infektionen erkannt und das Infektionsrisiko weiter eingedämmt werden.

Die „Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2 Infektion getestet?“ des RKI informiert ausführlich, welche Personengruppen getestet werden sollen.

Kann ich mich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen?

Am 27. Dezember 2020 haben die ersten Impfungen in Deutschland begonnen. Mittlerweile sind mehrere Impfstoffe zugelassen. Bitte beachten Sie, dass es regionale Regelungen gibt. Umsetzung und Organisation der Impftermine regeln die Bundesländer.

Weiterführende Informationen zur Corona-Impfung:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Empfehlung zur allgemeinen Impfung sowie zur Priorisierung zusammengestellt. Diese finden Sie hier. Diese Empfehlung zur Priorisierung der zu Impfenden gilt laut RKI aber nur solange, bis genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Die Priorisierung mit dem Corona-Vakzin des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca wurde mittlerweile aufgehoben. Wenn aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht, können sich Erwachsene in Arztpraxen zukünftig ohne Priorisierung mit dem Impfstoff impfen lassen.
  • Einen Überblick zur aktuellen Priorisierung sowie alle Details zur Terminvergabe in den Bundesländern finden Sie auf der Website des Patientenservice.

Wie kann man sich dann vor der Ansteckung schützen?

Halten Sie sich an die AHA+L Regeln!

Abstand

Indem Sie Abstand zu anderen Personen halten, tragen Sie dazu bei, sich selbst sowie andere vor einer Ansteckung zu schützen.

  1. Halten Sie daher im öffentlichen Raum einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen ein. Dies gilt zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder auch beim Spaziergang im Park.
  2. Verzichten Sie auf den Handschlag oder Umarmungen. Begrüßen und verabschieden Sie sich von anderen Personen Corona-konform.
  3. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Anzeichen bemerken, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten könnten. Dies gilt auch dann, wenn Sie zu einer positiv getesteten Person Kontakt hatten.

Hygiene

Eine regelmäßige und gründliche Hygiene ist ausschlaggebend, um ein Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

  1. Achten Sie auf die richtige Hust-/ Niesetikette: Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch und entsorgen Sie dieses anschließend sofort. Sollten Sie kein Taschentuch zur Hand haben, husten und niesen Sie in die Armbeuge.
  2. Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich Ihre Hände mit Seife. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie nach Hause kommen, nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten, vor der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang, vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten, sowie nach Möglichkeit auch vor dem Anlegen und nach dem Ablegen eines Mund-Nasen-Schutzes. Achten Sie dabei darauf, dass Sie Ihre Hände 20 bis 30 Sekunden gründlich waschen. Spülen Sie die Hände anschließend ab und trocknen Sie diese anschließend sorgfältig an einem sauberen Tuch ab.
  3. Achten Sie außerdem darauf, geschlossene Räume mehrmals täglich für einige Minuten zu lüften. Am besten stellen Sie einen Durchzug mit weit geöffneten Fenstern her.
  4. Auch eine gute Hygiene im Haushalt ist wichtig. Verwenden Sie hierfür haushaltsübliche tensidhaltige Wasch- und Reinigungsmittel. Von einem Einsatz von Desinfektionsmitteln wird auch während der Corona-Pandemie abgeraten. Natürlich gelten für das medizinische Umfeld und bei der häuslichen Betreuung einer an COVID-19 erkrankten Person besondere Hygienestandards.

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes wird momentan vor allem in Situationen empfohlen, in denen sich mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit befinden. Aber auch dann, wenn die Abstandsregeln nicht zuverlässig eingehalten werden können. Besonders wichtig ist dies in geschlossenen Räumen.

In bestimmten öffentlichen Bereichen, wie etwa im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen und auch im Supermarkt, ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Bitte beachten Sie dazu die regionalen Einzelheiten sowie die weiteren Bestimmungen, die in Ihrem Bundesland gelten. In Bayern gilt beispielsweise seit dem 19. Januar 2021 eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und dem Einzelhandel.

Auch wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Halten Sie möglichst Abstand zu anderen und beachten Sie die Hygieneregeln. Tipps für die richtige Händedesinfektion finden Sie hier.

Lüften

Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine gute Durchlüftung. Optimal wäre es, pro Stunde zwei Mal für fünf Minuten das Fenster zu öffnen.