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Sana Klinikum Lichtenberg

Digitaler Gesundheitsdienstleister

Im Oktober 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) erlassen mit dem Ziel, dem Investitionsstau bei der Digitalisierung deutscher Krankenhäuser entgegenzuwirken und die Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen. Durch den zur Verfügung gestellten Krankenhauszukunftsfond werden im Zuge dessen bundesweit Digitalisierungsprojekte gefördert. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird. Von dieser Unterstützung profitiert auch das Sana Klinikum Lichtenberg: Das Krankenhaus hat Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von rund 1 Mio. Euro für den weiteren digitalen Ausbau sowie die Transformation zum digitalen Gesundheitsdienstleister erhalten. Die darin enthaltenen Teilprojekte konnten in 2022 begonnen werden und befinden sich in der Umsetzung. Ein Schwerpunkt ist die Umsetzung der elektronischen Patientenakte. Prozesse sollen im Rahmen dessen für Patienten und Mitarbeitende erleichtert sowie Ärzteschaft und Pflege von bürokratischen Aufgaben entlastet werden, um so wieder mehr Spielräume für die Patientenversorgung zu schaffen.

Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verfolgt ferner das Ziel, die Vernetzung und Kommunikation zwischen den Sektoren weiter zu verbessern und dahingehend eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Krankenhäusern, Ärzten, Therapeuten und weiteren Partnern zu ermöglichen. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an die IT-Struktur, die Entwicklung und Anpassung von Prozessen sowie die Beschaffung von Hard- und Software. Darüber hinaus ist die Entwicklung dezidierter Ausfallkonzepte sowie die Gewährleistung einer lückenlosen Archivierung, von Datensicherheit und Datenschutz essenziell.

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat das Sana Klinikum Lichtenberg im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte erhalten:

Fördertatbestand 2: Digitalisierung des Aufnahme- und Entlassprozesses

Projekt Patientenportal „Meine Sana“ (in der Umsetzung)

Das Portal bildet den gesamten Behandlungspfad, die sogenannte Patient Journey, ab – von Präventionsmaßnahmen über die ambulante Versorgung und den Aufenthalt im Krankenhaus bis zur Nachsorge und Hilfsmittelversorgung.

  • Digitales Aufnahme- und Entlassmanagement
  • Online-Terminvereinbarung für Patienten (via Doctolib)
  • Videosprechstunde
  • Digitale Dokumentenübermittlung vom Patienten zur Klinik
  • Digitale Unterzeichnung von Behandlungsverträgen und Aufklärungsbogen


Projekt Entlassmanagement „Recare“

  • Überleitungsmanagement von stationären Patienten zu nachgelagerten Leistungserbringern (bspw. Reha- oder Pflegeeinrichtungen)
  • Digitale Unterstützung bei der Suche und Organisation von ambulanten und stationären nachversorgenden Strukturen sowie deren lückenlose Dokumentation
  • Digitale Beauftragung von Patiententransporten
Fördertatbestand 3: Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation – das papierlose Krankenhaus

Projekt „Digitale Patientenakte“

  • Lückenlose Dokumentation der Patientendaten
  • Umfassende Abbildung der Behandlungsprozesse sowie der Anordnung von ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen (einschl. Wund- und Spezialdokumentation)
  • Informationsübermittlung zum Nachbehandler oder dem Patienten
  • Automatisierte Übertragung von Dokumenten in ein zentrales Archiv
  • Anbindung von Medizingeräten zur Übermittlung von Meßwerten direkt in die Patientenakte


Weitere Projekte zur Prozessunterstützung

  • Software zur Prozessunterstützung von Reinigungsleistung und Bettenaufbereitung
  • Direkte Datenübertragung an Krankenkassen, bspw. im Rahmen von Genehmigungsverfahren
  • Softwareunterstützung für Auswertungen für externe Qualitätssicherungsverfahren
  • Digitale Spracherkennung
Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement

Projekt „Digitale Medikation“

  • Lückenlose digitale Abbildung des gesamten Medikationsprozesses (Aufnahmemedikation, Behandlungsmedikation, Entlassmedikation)
  • Elektronische Medikamentenverordnung mit automatischer AMTS-Prüfung (Arzneimitteltherapiesicherheit), bspw. im Hinblick auf Wechselwirkungen und Gegenanzeigen
  • Aktive Überwachung der Medikamentengabe durch durchgehende Scanprozesse (in Planung)
  • Patient erhält bei Entlassung Bundeseinheitlichen Medikationsplan, einschließlich Rezeptierung