In der Regel erhalten Sie bei Ihrer Entlassung einen vorläufigen Arztbrieb für Ihren einweisenden Arzt bzw. Hausarzt. Ein ausführlicher Arztbrief wird wenige Tage später verschickt.
Zunehmend werden Arztberichte in der elektronischen Fallakte (eFA) abgelegt und können so ggf. durch den weiterbehandelnen Arzt eingesehen werden.