Bedarf es aus medizinischen Gründen, dass Sie als Angehöriger zur persönlichen Unterstützung des Patienten im Krankenhaus stationär mit aufgenommen werden, sollten Sie folgendes beachten:
- rechtzeitige Inkenntnissetzung des Krankenhauses über die Aufnahme als Begleitperson
- bitte beachten Sie auch als Begleitperson unsere Checkliste
- medizinsiche Begründung der Notwendigkeit einer Begleitperson muss auf dem Krankenhauseinweisungsschein des Patienten vermerkt sein
Wenn persönliche Gründe vorliegen ist es denkbar, den Patienten stationär zu begleiten. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse nicht die Kosten der Begleitperson. Sie haben die Möglichkeit, diesen Aufenthalt selbst zu finanzieren oder eine private Unterkunft zu wählen. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Angebote der Region zusammengestellt:
Hotel "Zum Eichwerder"
Werderstraße 38
17268 Templin
Telefon: 03987 52700
Telefax: 03987 52701
www.hotel-zum-eichwerder.de
Stadtsee-Pension Schade GbR
Prenzlauer Allee 22
17268 Templin
Telefon: 03987 409541
Telefax: 03987 409542
www.stadtseepension-templin.de