Hinter der Abkürzung IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge) verbergen sich ambulante Reha-Leistungen der Rentenversicherungsträger, die häufig noch nicht in dem Umfang genutzt werden, wie es möglich wäre. Wem ist schon bekannt, dass nach Abschluss einer Rehabilitationsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund/Land (DRV) noch weitere therapeutische Leistungen im ambulanten Bereich möglich sind? In der Rehabilitationsklinik in Sommerfeld werden jedenfalls regelmäßig Leistungen der intensivierten Rehabilitationsnachsorge empfohlen, die dann durch ambulante Einrichtungen in der Nähe des Heimatortes durchgeführt oder aber bei Patienten, die im Umkreis wohnen, in unserer Klinik nahtlos angeschlossen werden.
Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Die intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA) gilt nur denjenigen Patienten, die noch im Erwerbsleben stehen und noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben. Des weiteren darf auch keine Erwerbsminderungsrente empfangen werden bzw. kein Antrag auf Rente gestellt worden sein. Denn die intensivierte Rehabilitationsnachsorge zielt darauf, das Rehabilitationsergebnis zu festigen und eine Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit zu gewährleisten.
Welche Leistungen sind mit der IRENA verbunden?
Bei den therapeutischen Leistungen handelt es sich um individuell und variabel auf das entsprechende Leiden zusammengestellte Behandlungen, die allerdings in Gruppen angeboten werden und 2-3 mal pro Woche wahrgenommen werden können. Diese bis zu 3 Termine pro Woche werden mit einer Zeitdauer von 90-120 min durchgeführt und der Zeitraum der IRENA kann bis zu 8 Wochen je nach Beschwerdebild ausgedehnt werden.
Wie sieht die Finanzierung aus?
Die Kosten der intensivierten Rehabilitationsnachsorge werden von den Rentenversicherungsträgern (DRV) übernommen, für die Fahrtkosten gibt es Zuschüsse und eine Zuzahlung braucht während der ambulanten Nachsorge nicht zu erfolgen.
Wie bekommt man eine IRENA-Behandlung?
Falls für Sie ein derartiges Nachsorgeprogramm infrage kommt, wird Ihr Stationsarzt die IRENA bei der DRV beantragen. In der Rehabilitationsklinik in Sommerfeld wird dies bei Vorliegen der entsprechenden Indikationen regelmäßig getan. Liegt uns dann eine Zusage des Rentenversicherungsträgers vor, kann nahtlos mit der Nachsorge im Anschluss an die stationäre bzw. teilstationäre Behandlung begonnen werden. Gegenwärtig absolvieren bis zu 20 Patienten diese ambulante „Reha nach der Reha“ in unserer Klinik.
Nach unserer Erfahrung sollte die intensivierte Rehabilitationsnachsorge noch öfter als bisher in Anspruch genommen werden, da sich dadurch sehr oft das Behandlungsergebnis weiter verbessert und die Wiedereingliederung ins tägliche Leben bzw. in den Beruf effektiver gestaltet wird. Der IRENA ist deshalb eine weite Verbreitung und Anwendung zu wünschen.
Orthopädische Rehabilitation