Das sächsische Kabinett hat am Dienstag die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese legt fest, dass es ab dem 03. April außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen weitere Öffnungsmaßnahmen geben wird. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens gelten zur Sicherheit Aller jedoch weiterhin strikte Regeln – so auch im Lausitzer Seenland Klinikum.
Trotz der anhaltend kritischen Coronasituation kann man Angehörige und Freunde, die im Lausitzer Seenland Klinikum liegen, auch weiterhin besuchen. Grundsätzlich sollte sich jedoch jeder überlegen, ob – gerade bei kurzen stationären Aufenthalten – ein Besuch immer zwingend notwendig ist. Ist ein Besuch geplant, müssen sich Besuchende an klare Regeln halten.
1G, FFP 2 Maske und frei von Krankheitssymptomen
So dürfen Besucher die Klinik nach wie vor nur dann betreten, wenn Sie frei von Symptomen, Verdacht oder Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind. Zudem benötigen alle Besuchenden – egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft – auch nach dem 03. April einen taggleichen negativen Schnelltest von einem Arzt oder Testzentrum. Selbst durchgeführte Schnelltests werden nicht akzeptiert. Der Zutritt ist auch in Zukunft nur mit FFP 2 Maske erlaubt. Pro Patient und Besuchstag ist grundsätzlich nur ein Besucher zulässig. Die Besuchszeit wird mit den Besuchenden über die jeweilige Station individuell vereinbart.
Ausnahmen in bestimmten Fällen möglich
Abweichend von den genannten Regelungen ist die Begleitung Sterbender und Gebärender (durch den Kindesvater oder eine andere Vertrauensperson) auch außerhalb normaler Besuchszeiten möglich. In der Pädiatrie sind Besuche durch Eltern zugelassen. Ausnahmeregelungen gibt es auch für die Intensiv-, Palliativ- und IMC-Stationen.
Die übrigen Bestimmungen (Hygiene, maximale Besucheranzahl etc.) gelten aber in gleicher Weise. Und grundsätzlich gelten natürlich die AHA-Regeln: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Händedesinfektion. Eine kompakte Übersicht über die Besuchsregeln finden Sie unter www.sana.de/seenlandklinikum/gut-zu-wissen/fuer-besucher-und-angehoerige.