Hoyerswerda

Corona-Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen bleiben bestehen

Auch wenn in Sachsen ab Freitag alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, gelten für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen noch die Maßgaben des bundesweit einheitlichen Infektionsschutzgesetzes.

Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.

Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen in bestimmten Einrichtungen weiterhin:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Aus diesem Grund sind für Besucher im Lausitzer Seenland Klinikum ein negativer Corona-Schnelltest und das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin verpflichtend. Ebenso muss weiterhin in den Praxen des MVZ am Seenland Klinikum eine FFP2-Maske getragen werden.

Ihr Pressekontakt

Gernot Schweitzer
Pressesprecher, Unternehmenskommunikation/Marketing

Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
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