Auch wenn in Sachsen ab Freitag alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, gelten für Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen noch die Maßgaben des bundesweit einheitlichen Infektionsschutzgesetzes.
Ab dem 3. Februar 2023 gibt es in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen mehr.
Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten gelten dagegen in bestimmten Einrichtungen weiterhin:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Aus diesem Grund sind für Besucher im Lausitzer Seenland Klinikum ein negativer Corona-Schnelltest und das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin verpflichtend. Ebenso muss weiterhin in den Praxen des MVZ am Seenland Klinikum eine FFP2-Maske getragen werden.