Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung dürfen Besucher ein Krankenhaus nur mit einem negativen Testnachweis betreten. Die Kontaktdatenerfassung entfällt.
Im Lausitzer Seenland Klinikum ist der Besuch von Patienten derzeit nach folgenden Regeln möglich:
Jeder Patient darf einmal täglich von einer Person besucht werden.
Um das Klinikum zum Zweck eines Besuches zu betreten, ist ein tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest bzw. negativer PCR-Test nicht älter als 48h vorzuweisen (unabhängig davon, ob geimpft oder genesen).
Für Besucher gilt im Haus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Personen, die in den letzten 10 Tagen oder aktu Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infekts haben, dürfen unsere Einrichtung zum Zweck eines Besuchs nicht betreten.
Für Patienten auf der Intensiv-, Palliativ, Geburts- und Kinderstation gelten weiterreichende Ausnahmen. Bitte sprechen Sie dazu mit dem zuständigen Stationsarzt.
Die Erfassung von Daten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt entfällt. Somit ist für den Besuch im Klinikum lediglich der negative Testnachweis vorzuzeigen. Die aktuelle SächsCoronaSchVO gilt bis 2. April 2022.