Der Sozialdienst des Lausitzer Seenland Klinikums bietet Patienten und deren Angehörigen fachliche Beratung, Hilfe und Unterstützung an, die persönliche oder soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung und deren Auswirkungen auf ihr Leben oder das ihrer Angehörigen haben. Ziel der Beratung ist es, gemeinsam neue Perspektiven aufzuzeigen und einzuleiten.
Patienten und deren Angehörige können während des gesamten Aufenthaltes im Lausitzer Seenland Klinikum Kontakt mit uns aufnehmen und ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben werden Patienten und Angehörige noch besser für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt unterstützt. Bereits bei der Aufnahme in das Lausitzer Seenland Klinikum stimmen wir gemeinsam mit den Patienten oder Angehörigen den zu erwartenden Unterstützungsbedarf für die Versorgung nach der Krankenhausentlassung ab und informieren über die Möglichkeiten des Entlassmanagements.
Unsere Experten beraten zur Organisation der häusliche Krankenpflege, Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittelversorgung. Bei Bedarf kann zur Überbrückung bis zum nächsten Termin (maximal 7 Tage) beim Hausarzt ein Rezept zur Versorgung mit Medikamenten oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.
Mit Einverständnis des Patienten/Angehörigen informieren wir die weiterversorgenden Einrichtungen über notwendige Maßnahmen. In enger Zusammenarbeit mit den weiterversorgenden Einrichtungen, den Kranken- und Pflegekassen unterstützen wir zudem die Antragstellungen zur nahtlosen ambulanten Weiterbehandlung.
Oberstes Ziel des Sozialdienstes / Entlassmanagements ist es, die Kontinuität der Patientenversorgung zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich zu sichern und umfasst folgende Leistungen:
- Ambulante Versorgung:
- Beratung zu Leistungen der Pflegekasse und Beantragung der Pflegestufe beim MDK
- Informationen und Kontaktaufnahme zu den von Ihnen gewählten
- Nachversorgern/Pflegediensten
- Beratung und Vermittlung von weiteren ambulanten Diensten
- Beantragung von Hilfsmitteln
- Haushaltshilfe der Krankenkassen - Stationäre Versorgung:
Vermittlung in:
- Kurzzeitpflege
- Vollpflege
- Hospizpflege
- Medizinische Rehabilitation:
- Anschlussheilbehandlung
- Anschlussgesundheitsmaßnahmen
- Ambulante Rehabilitation
- integrierte Versorgung nach Schlaganfall/neurologische Frührehabilitation
- Einleitung von Maßnahmen nach dem Betreuungsrecht - Informationen zu:
- Beratungsstellen
- Beratung zur Vorsorgevollmacht
- Beantragung des Schwerbehindertenausweises