Anspruchsberechtigte Versicherte sind Menschen:
- mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung, bei der keine Heilung zu erwarten ist,
- bei denen eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist,
- deren Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden kann und/oder die Belastung in der Familie zu hoch ist. (Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zu § 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V)
Bescheinigung der Hospiznotwendigkeit
Die ärztliche Bescheinigung und der Antrag sind durch den behandelnden Arzt auszufüllen und an uns weiterzuleiten. Diese Dokumente sind Grundlage für die Beantragung der Kostenübernahme bei den Pflege- bzw. Krankenkassen.
Wir unterstützen Sie sowohl telefonisch, als auch persönlich bei der Antragstellung und bitten um die Zusendung dieser Unterlagen, damit wir diese weiterleiten können.
Kosten
Voraussetzung einer vollständigen Kostenübernahme für alle Kassen- und Privatpatienten ist die Kostenzusage durch die Krankenkassen. Die Finanzierung wird durch die Kranken- und Pflegekassen sowie über den Förderverein für Hospizdiensten Rügen e. V. übernommen.
Für die Betroffenen entstehen keine Kosten. 95% der Kosten trägt die Krankenversicherung, die weiteren 5% werden durch Spenden finanziert.
Den Aufnahmeantrag finden Sie hier als Download