Bergen

Sie sind pflegende Angehörige und benötigen eine Auszeit?

Rügen, Urlaubs- und Verhinderungspflege für pflegebedürftige Angehörige

Bei der Betreuung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit wird den Familien oft viel abverlangt. Es erfordert von den Angehörigen sehr viel Engagement, den Verzicht auf Freizeit und die Bereitschaft, gegebenenfalls „rund-um-die-Uhr“ für den Pflegebedürftigen da zu sein, ihn zu begleiten und zu unterstützen. Niemand kann und muss diese schweren Aufgaben auf Dauer und ganz alleine erfüllen. Auch im Interesse der zu pflegenden Person ist es wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften hauszuhalten und sich nach Entlastung umzusehen.

Die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist eine Leistung, die über die Pflegekasse beansprucht werden kann. Die Pflegeversicherung übernimmt unabhängig von der Pflegestufe pro Kalenderjahr bis zu 1.470 Euro für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. In der Regel übernehmen die Pflegekassen die Pflegekosten für den Aufenthalt. Für die Unterbringung und Verpflegung entsteht ein Eigenanteil. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist, dass die zu pflegende Person bereits seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen Zuhause gepflegt worden ist.

Unsere Kurzzeitpflege „Am Raddas“ übernimmt während des Aufenthaltes die komplette Versorgung der erkrankten, behinderten oder pflegebedürftigen Person. Unser qualifiziertes Pflegepersonal betreut sie rund um die Uhr und ist bemüht, Ihnen einen Aufenthalt entsprechend den individuellen pflegerischen Bedürfnissen zu bereiten. Auch wir haben uns auf die Versorgung demenziell erkrankter Menschen eingestellt und bieten ein entsprechendes Versorgungs- und Beschäftigungsangebot. In 13 Einzelzimmern, ausgestattet mit WC und Nasszelle befindet sich an jedem Bett eine Rufanlage, Telefon und TV.

Aufnahmebedingungen
Für die Aufnahme in der Kurzzeitpflege kommen genesende, pflegebedürftige, behinderte und ältere Menschen in Betracht, die beispielsweise

  • nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder alleine in ihrer Wohnung zurechtkommen,
  • nach einem Krankenhausaufenthalt die weitere Versorgung planen wollen,
  • als Alleinstehende bei einer Erkrankung zu Hause unversorgt sind, aber eine Krankenhauseinweisung nicht erforderlich ist,
  • auf einen Platz im Pflegeheim warten,
  • in Situationen leben, in denen vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, z. B., wenn pflegende Angehörige selbst erkrankt sind oder in den Urlaub fahren,
  • vorübergehend in häuslichen Verhältnissen leben müssten, die ihnen nicht zugemutet werden können (z. B. Umbau).

Kontakt
Schwester Kirsten Roloff (Leitung der Kurzzeitpflege)
Telefon +49 3838 39-1470
Fax +49 3838 39-1475
E-Mail <link>kurzzeitpflege@sana-ruegen.de

Sana-Krankenhaus Rügen GmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Geschäftsführer: Dietrich Goertz
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit: Katharina Bärenklau
Calandstraße 7-8, 18528 Bergen auf Rügen
Telefon +49 3838 39-1004
Fax +49 3838 39-1015
E-Mail <link>kbaerenklau@sana-ruegen.de
<link http: www.sana-ruegen.de>www.sana-ruegen.de