Rügen

Dem Beschluss der Bundesregierung zur Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel folgend, übernimmt auch das Sana-Krankenhaus Rügen diese Schutzmaßnahme verpflichtend.

Maskenpflicht im Sana-Krankenhaus Rügen

Ab Montag, den 27. April 2020, wird der Zutritt in das Sana-Krankenhaus Rügen nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gewährt. Hierfür ist auch eine persönliche Mund-Nasen-Maske (z.B. selbstgenähte Alltagsmaske) ausreichend.

Nur Patienten und Besucher mit einem Termin oder einer Anmeldung erhalten Zutritt in das Krankenhaus. Die Festlegung zu den Eingängen ist weiterhin zu beachten. Ambulante Notfallpatienten werden vor Zutritt gesondert gesichtet. Um den Kontakt in den Wartebereichen möglichst gering zu halten, werden Patienten zu den ambulanten Sprechstunden erst zur terminierten Zeit eingelassen.

Die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen bleiben unverändert:

Besuchsverbot:Das Betretungs- und Besuchsverbot gilt für alle Stationen und Einrichtungen, inkl. Hospiz und Kurzzeitpflege, weiterhin fort. Im Rahmen der Palliativbegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes kann nach telefonischer Klärung mit den Stationsleitungen über begründete dringende Ausnahmen entschieden werden.

Sana-Krankenhaus Rügen GmbH
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Universitätsmedizin Greifswald
Geschäftsführerin: Silke Ritschel
Ansprechpartnerin: Doreen Ohlhoff
Calandstraße 7/8, 18528 Bergen auf Rügen
T 0 38 38 39-1004
F 0 38 38 39-1015
E doreen.ohlhoff@sana.de