Schlaganfall

Ein Wegweiser für Betroffene und Angehörige

Gesundheitsmaßnahmen, die Sie umsetzen sollten

  1. Nehmen Sie regelmäßig die Ihnen verordneten Medikamente ein

  2. Denken Sie daran, Folgerezepte beim Hausarzt oder Facharzt anzufordern
  3. Achten Sie auf Ihre Risikofaktoren:
    - Blutdruck: <140 /<85 mm Hg
    - Blutzucker:
      - nüchtern: 80 - 100 mg/dl
      - nach dem Essen: 100 - 120 mg/dl
    - Rauchstopp, falls Sie noch Raucher sind
  4. Betreiben Sie tägliche körperliche Aktivität
    - mindestens 20-30 min/Tag, d.h.
    150 min/Woche „mittlere Intensität“ (WHO)
  5. Achten Sie auf gesunde Ernährung:
    - mehr Vollkornprodukte
    - weniger ungesättigte Fette und Zucker
    - Früchte und Gemüse
    - Salzreduzierte Kost
    - „Mediterrane Diät“ ist vorteilhaft bei kardiovaskulären Erkrankungen
  6. Mäßigen Sie sich beim Alkoholkonsum:
     - max. 0,3 l Bier oder ¼ Glas Wein/Tag 

Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können

  1. Hilfsmittel:
    - bleiben nach dem Schlaganfall Beeinträchtigungen zurück, so haben Sie Anspruch auf geeignete Hilfsmittel; Ihre Krankenkasse berät Sie dazu;
    - im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (vgl. Kontaktdaten) finden Sie eine Übersicht der von den Krankenkassen finanzierten Hilfsmittel;
  2. Pflege und Betreuung:
    - bei Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung für häusliche oder stationäre Pflege; in manchen Fällen kommen zusätzliche Betreuungsleistungen hinzu;
    - auch Schlaganfall-Lotsen oder Case-Manager bzw. Schlaganfallhelfer bieten Unterstützung; Informationen dazu erhalten Sie bei der SHG Schlaganfall und beim Sozialdienst der Krankenkassen (vgl. Kontaktdaten);
  3. Entgeltfortzahlung, Krankengeld:
    - bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie für 6 Wochen die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers;
    - im Anschluss Krankengeld von der Krankenkasse;
  4. Erwerbsminderungsrente:
    - wer einer Arbeit nicht länger als 3 Stunden/Tag nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente;
    - wer nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat kann eine Teilerwerbsminderungsrente beanspruchen;
  5. Haushaltshilfe:
    -  müssen Kinder unter 12 Jahren versorgt werden, haben gesetzlich versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Kosten trägt die Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung;
    - Wer privat krankenversichert ist, wendet sich am besten an den Service seiner Versicherung, um die Ansprüche zu klären;
  6. Wohnraumanpassung:
    - Bei Umbauten in der Wohnung, wie z.B. barrierefreie Dusche oder Toilette, ein Treppenlift, eine Rampe oder ein Haltegriff, gibt es von der Pflegeversicherung Zuschüsse, damit das eigenständige Leben in den eigenen vier Wänden ermöglich werden kann.
  7. Auto behindertengerecht umbauen
    Die Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto werden nur dann erstattet, wenn es keine zumutbare andere Möglichkeit gibt, den Arbeitsplatz zu erreichen.
    Anträge und Förderung:
    - Bei < 15 Rentenjahren: Agentur für Arbeit
    - Bei > 15 Rentenjahren: Rentenversicherung
    - In der Ausbildung: Agentur für Arbeit
    - Studenten: Sozialamt
  8. Fahreignung
    nach Schlaganfall bzw. Schlaganfallvorboten („TIA“) besteht für eine im Einzelfall jeweils festzulegende Zeitspanne keine Eignung zum Führen von Kfz;
  9. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht:
    - eine Patientenverfügung kann die gerichtliche Einrichtung einer Betreuung ersetzen, wenn z.B. ein Familienmitglied benannt und bevollmächtigt wird, im Falle einer schweren Erkrankung als Ansprechpartner für die behandelnden Ärzte und als Vertreter vor Ämtern zu fungieren;
    -  beim Verfassen einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht sollte man seine Ärztin/seinen Arzt ansprechen und/oder sich ggf. von einem Notar beraten lassen;
  10. Palliative Versorgung
    Eine palliative Versorgung beim akuten Schlaganfall kann im Krankenhaus, zu Hause oder in einem Pflegeheim stattfinden.

Ihre Ansprechpartner und deren Leistungen

  1. Reha-Klinik: stationäre Rehabilitation
  2. Ihr Hausarzt: Koordination der Weiterbehandlung: Verordnung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, medizinische Kontrolle und Beratung
  3. Facharzt für Neurologie: Sicherstellung weiterer Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen
  4. Augenarzt: Abklärung bei Sehstörungen
  5. Neuropsychologe: Diagnostik und Therapie kognitiver Störungen
  6. Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten: Langfristige Therapie für weiterhin bestehende Ausfälle, nach ärztlicher Verordnung
  7. Pflegedienst: Absprache von Behandlungspflege und Grundpflege
  8. Ihre Krankenkasse: Anträge für Sachleistungen und finanzielle Unterstützung, allgemeine Beratung
  9. Rentenversicherungsträger: für medizinische und/oder berufliche Rehabilitation
  10. Pflegekasse: Anträge für Pflegegrad, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegehilfsmittel
  11. Arbeitsamt: berufliche Wiedereingliederung, Umschulungsmaßnahmen
  12. Sozialamt: Antrag auf finanzielle Hilfe
  13. Pflegeheim: wenn Pflege zu Hause nicht möglich ist
  14. Versorgungsverwaltung der Stadt: Schwerbehinderten-Ausweis, ggf. Parkausweis
  15. Sanitätshaus und Hilfsmittelhersteller: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Pflegebett, Rollator, Rollstuhl und Inkontinenz-Produkte
  16. Anbieter von Hilfen im Alltag: Essen auf Rädern, Haushaltshilfe, Pflegekurs, Hausnotruf, Besuchsdienst, Tagespflege
  17. Betreuungsgericht: Bestellung eines gesetzlichen Betreuers

Hier können Sie sich informieren

REGIONALE Kontaktdaten


Sozialer Dienst im Sana-Klinikum Remscheid
Individuelle Unterstützung und Auskünfte zur Betreuung von Betroffenen:
Tel: 02191 – 13 6037
SHG Schlaganfall-Wk e.V. für das Bergische Land
Ansprechpartner, wenn Sie Fragen oder Probleme wegen eines Schlaganfalles haben
Telefon: 02196 4129
 www.schlaganfall-wk.de
Regionale Pflegestützpunkte:
Beratung rund ums Thema Pflege, Versorgung und Betreuung sowie weitere Unterstützungsangebote:
www.bkk-pflegefinder.de


ÜBERREGIONALE Kontaktdaten


Service- und Beratungsteam der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Umfangreiche Beratung zu vielen Fragen rund um die Nachsorge
· Auskunft unter: 05241 / 9770-0
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Allgemeine Auskünfte zu Leistungen rund um das Thema Pflege und Betreuung
· Telefon: 030 / 340 60 66 – 02
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes
Übersicht über die Produktgruppen der Hilfsmittel
www.hilfsmittel.gkvspitzenverband.de/home.action
Deutsche Rentenversicherung
Informationen zur Erwerbsminderungsrente