In bestimmten Situationen kann ein Eilantrag gestellt werden. Das ist der Fall, wenn Sie für die pflegerische Versorgung einen Pflegedienst in Anspruch nehmen wollten, eine Kurzzeitpflege (vorübergehender Aufenthalt in einem Pflegeheim) oder eine stationäre Pflege (dauerhafte Aufnahme in einem Pflegeheim) planen müssen.
Für die Situation, dass die Pflege über die Familie oder vertraute Freund:innen/ Bekannte/ Nachbar:innen geleistet werden soll, ist es möglich statt der Sachleistung die Geldleistung über die Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, jedoch kann in diesem Fall kein Eilantrag gestellt werden. Wenn bereits ein Pflegegrad vorhanden ist, kann für eine Höherstufung leider auch kein Eilantrag gestellt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse/ Krankenversicherung und stellen den Antrag selbst. Sollten Sie den Antrag nicht selbst stellen können, kann es nur eine von Ihnen bevollmächtigte und autorisierte Person für Sie übernehmen. Prüfen Sie bitte daher, ob Sie eine entsprechende Vollmacht z.B. über eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben und geben Sie eine Kopie davon auf der Station ab.
Bei privat Versicherten kann ein Eilantrag (dort heißt es „Vorabeinstufung“) nur bei einer erforderlichen stationären Pflege gestellt werden. Für eine ambulante Versorgung in der Häuslichkeit kann keine Vorabeinstufung beantrag werden.