Was Sie wissen sollten

Anschlussrehabilitation

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Anschlussrehabilitation (AHB) empfiehlt, berät das Versorgungsmanagement Sie zu den Möglichkeiten einer medizinischen Rehabilitation und hilft Ihnen bei der Organisation und Kostenklärung.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.

Wer kann eine AHB machen?

Grundsätzlich muss man für eine AHB Rehafähig sein. Das bedeutet: Sie müssen soweit selbstständig sein, dass Sie sich selber waschen und anziehen und ca. 500 m selbstständig oder mit einem Hilfsmittel laufen können. Sie müssen sich belasten dürfen und in der Lage sein, einen Therapieplan, den Sie ausgehändigt bekommen, selbstständig für sich organisieren zu können, also wissen, wo und wann die Therapien stattfinden und dort rechtzeitig selbstständig erscheinen. Sollten Sie z.B. eine Operation haben, nach der Sie sich ein paar Wochen nicht belasten dürfen, kommt eine AHB nicht in Frage. Sie können dann eine Rehabilitationsmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt über Ihren weiterbehandelnden Arzt oder Ärztin beantragen.

Findet die AHB direkt nach dem Aufenthalt im Krankenhaus statt?

Eine Rehamaßnahme als Direktverlegung aus dem Krankenhausaufenthalt kann wegen mangelnder Kapazitäten der Rehakliniken kaum noch organisiert werden. Bitte überlegen Sie rechtzeitig, ob Sie ein paar Tage oder manchmal auch ein paar Wochen bis zum Beginn der Reha zu Hause zurechtkommen werden.

Welche Angebote für eine AHB gibt es in der Region?

Je nach Fachabteilung kommen unterschiedliche Rehakliniken für eine AHB in Frage.
Ambulante Rehabilitationsangebote gibt es für den Kreis Pinneberg nur für orthopädische AHB.
Für die Neurologie gibt es ein Angebot im RehaCentrum Hamburg auf dem Klinikgelände des UKE. Es gibt keinen Fahrdienst und es muss täglich selbstständig an-und abgereist werden.
Für die Kardiologie gibt es derzeit leider kein ambulantes Angebot im näheren Umkreis.

Wer übernimmt die Kosten für Berufstätige?

Sollten Sie noch berufstätig sein, ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig, Ihre Berufsfähigkeit zu erhalten und die Kosten zu übernehmen. Ausnahmen gibt es z.B. bei selbstständigen Personen oder Beamt:innen. Für die Beantragung benötigen wir daher Ihre Sozialversicherungsnummer und die Information, bei welcher Rentenversicherung Sie geführt werden, z.B.: Deutsche Rentenversicherung Nord oder Deutsche Rentenversicherung Bund, da es unterschiedliche Antragsverfahren gibt.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine medizinische Reha über die Rentenversicherung?

  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)
  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen (s. unten, z.B. haben Beamte auf Lebenszeit keinen Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung)

Wer übernimmt die Kosten für Rentner:innen?

Wenn Sie bereits berentet sind, ist in der Regel die Krankenversicherung für eine Anschlussheilbehandlung zuständig.  

Welche Besonderheiten gibt es bei einer onkologischen AHB?

Bei onkologischen Rehas kann eine AHB unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt organisiert werden oder nach Beendigung einer weiterführenden Therapie wie z.B.: einer Chemotherapie oder Bestrahlung. Hier ist immer die Rentenversicherung der Kostenträger und die Frist, innerhalb derer die AHB begonnen werden muss beträgt nicht 14 Tage, sondern 5 Wochen.

Welche Alternativen gibt es für ältere Menschen?

Für Menschen ab 70 Jahre kommt als Alternative evtl. die geriatrische Weiterbehandlung in Frage. Hier gibt es pflegerische Unterstützung bei den Tätigkeiten, die noch nicht ganz selbstständig durchgeführt werden können. Die Therapeut:innen kommen zu Ihnen, da dieser ca. 16-tägige Aufenthalt in einer Klinik stattfindet und als erweiterte Krankenhausbehandlung gilt. 
Besprechen Sie das gerne mit unserem Versorgungsmanagement und lassen sich beraten.