Nach einer ausführlichen Aufnahmeuntersuchung, in der der individuellen Situation und den speziellen Problemen des Patienten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, vereinbart der zuständige Arzt mit dem Patienten die individuell auf seine Bedürfnisse ausgerichteten Rehabilitationsziele. Unter Berücksichtigung der funktionellen Einschränkungen und der gemeinsam formulierten Rehabilitationsziele erstellt der Arzt die vorläufige Therapieverordnung, anhand der die Zuweisung in die jeweiligen Fachabteilungen erfolgt.
In der Regel sollte die neurologische Zusatzdiagnostik in der Akutklinik durchgeführt worden sein. Bei Bedarf und Notwendigkeit kann die Diagnostik ergänzt werden, dazu wird der Patient umfassend aufgeklärt und über Ziele und Vorteile genau informiert.
Routineuntersuchungen werden nicht angestrebt und sind Aufgabe der ambulanten Versorgung.
Neben der Leitung des therapeutischen Teams obliegt dem Arzt die regelmäßige Überwachung des Therapiefortschritts, ggf. mit Anpassung der Therapieziele, die Behandlung von Komplikationen, die rechtzeitige Beantragung einer evtl. notwendigen Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahme nach Rücksprache mit dem therapeutischen Team und die medikamentöse Behandlung. Insbesondere bei der Behandlung der MS nimmt die Klinik als "Anerkanntes MS-Zentrum" eine führende Rolle sowohl bei der verlaufsmodifizierenden als auch der symptomatischen Therapie ein. Gerade die Möglichkeit eines mehrwöchigen Aufenthaltes bietet sich für die Einstellung auf neue medikamentöse Therapien oder für die Überprüfung bisher durchgeführter Behandlungen an. Ein wichtiger Aspekt dieser Maßnahmen ist eine ausführliche ärztliche Aufklärung des Patienten über Vorteile und Risiken der Behandlung und die enge Abstimmung mit dem ambulant weiterbehandelnden Neurologen oder Hausarzt zur Sicherstellung der Fortführung der neuen Behandlung.