Bad Wildbad

Die Verordnung und der Antrag einer medizinischen Rehabilitation wird 2016 einfacher. Der gesetzliche Beitrag zur Entbürokratisierung nutzt sowohl Ärzten als auch Patienten

Neue Reha-Richtlinie freut auch den Quellenhof

Deutlich einfacher wird für die niedergelassenen Ärzte die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation.  „Ab 1. April nächsten Jahres kann jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Dafür wird er dann auch nur noch ein Formular brauchen. Damit haben wir eine Erleichterung für Patienten und Ärzte geschaffen und außerdem noch einen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet“, erklärte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin.

Zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Oktober eine Neufassung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen. Bislang mussten Ärzte zwei Antragsformulare im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verordnung nutzen. Eines der beiden Formulare, nämlich der „Antrag auf einen Antrag“, wird ab 1. April 2016 wegfallen. Außerdem werden Ärzte dafür dann nicht mehr eine zusätzliche medizinische Qualifikation nachweisen müssen.

Für das Neurologische Rehabilitationszentrum Quellenhof in Bad Wildbad ist dies eine erfreuliche Nachricht. Denn gerade für Menschen die an einer chronischen Erkrankung wie beispielsweise an Multipler Sklerose leiden, ist eine Vereinfachung bei der Beantragung einer Reha-Maßnahme eine deutliche Erleichterung. „Es ist schön, dass nun auch vom Gesetzgeber die Bürokratie im Rehabilitationswesen reduziert wird. Unsere Patienten und deren niedergelassenen Ärzte müssen bereits genug Formulare und Anträge bearbeiten“, so Prof. Peter Flachenecker, Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Quellenhof.

 

Weitere Infos über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen-ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial¬versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken¬kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: <link http: www.kbv.de>www.kbv.de.

Martina Steck
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