Zu Beginn eines Krankenhausaufenthaltes sind einige Formalitäten zu erledigen, damit ein reibungsloser und geordneter Ablauf gewährleistet ist. Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.
Sollten Sie sich nicht selbst anmelden können, so lassen Sie diese Formalitäten bitte durch Ihre Angehörigen erledigen. Ihre Personalien und Versicherungsvereinbarungen müssen für uns jederzeit greifbar sein. Falls Sie während der Nacht oder über die Notaufnahme in unser Haus gekommen sind, wird das Pflegepersonal Ihre Personalien erfragen und an die Information weitergeben. Legen Sie uns bitte die Versicherungskarte (Chip-Karte) Ihrer Krankenkasse vor.
Sollte Ihre Krankenkasse Ihnen die Zustimmung verweigern, sind wir gezwungen, das Entgelt für unsere erbrachten Leistungen von Ihnen persönlich einzufordern. Sie gelten dann als Selbstzahler. Überzeugen Sie sich bitte davon, dass Wahlleistungen, die von Ihnen in Anspruch genommen werden, z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung auch durch Ihre Versicherung abgedeckt werden.
Einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns sowie die Kosten für Ihren stationären Aufenthalt erhalten Sie durch die Ansicht unserer „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (AVB) sowie unseres Pflegekostentarifes. Beide liegen in der Aufnahmeabteilung aus bzw. werden Ihnen auf Wunsch ausgehändigt.