Sana Paulinenkrankenhaus

Ablauf des Entlassmanagements

Das Entlassmanagement im Sana Paulinenkrankenhaus ist nach gesetzlichen Bestimmungen organisiert. Sie erhalten hierzu alle notwendigen Informationen. Außerdem benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis zur Durchführung des Entlassmanagements. Dieses wird bei Abschluss des Behandlungsvertrages erbeten. Ohne Ihr Einverständnis sind wir nicht berechtigt, notwendige Informationen zur Gewährleistung einer sicheren Weiterbehandlung auszutauschen.

Ihr Arzt wird mit Ihnen gemeinsam den geeigneten Entlassungstermin und das Entlassungsziel abstimmen. Wenn Sie direkt in eine Rehabilitationseinrichtung, in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, brauchen Sie sich um den Transport nicht zu kümmern. Es ist allerdings auch möglich, dass Sie nicht direkt in eine nachbetreuende Einrichtung verlegt werden, sondern zunächst nach Hause gehen.

Während Ihres Aufenthaltes werden wir frühzeitig den Bedarf an Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln und ggf. häuslicher Krankenpflege ermitteln und notwendige Verordnungen ausstellen. Bei Bedarf kann der Arzt zur Überbrückung auch ein Attest über Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Bei Verordnungen gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Das heißt: Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements von Krankenhäusern dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn die Versorgung des Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung mit den im Einzelfall betreffenden verordnungsfähigen Leistungen nicht auf eine andere – wirtschaftlichere – Art und Weise sichergestellt werden kann. Davon ist beispielsweise dann auszugehen, wenn der Patient selbst in der Lage ist, im Anschluss an seine Entlassung aus der Krankenhausbehandlung rechtzeitig einen niedergelassenen Vertragsarzt aufzusuchen und sich von diesem die notwendigen Leistungen verordnen zu lassen.

Verordnungen (Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege) und Bescheinigungen (Arbeitsunfähigkeit) dürfen im Rahmen des Entlassmanagements von Krankenhäusern bis zu 7 Kalendertagen ausgestellt werden. Rezepte werden daher entsprechend gesetzlicher Vorschrift für die Packungsgröße N1 ausgestellt.

Sie sind innerhalb von 3 Werktagen einzulösen, wobei der Entlassungstag als erster Tag zählt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder wenn ein Rezept nicht unmittelbar im Anschluss an die Entlassung eingelöst werden kann, erfolgt ausnahmsweise auch eine Mitgabe benötigter Medikamente für den zu überbrückenden Zeitraum, maximal jedoch ein Wochenende bzw. den darauffolgenden Feiertag.

Zusammen mit dem Arztbrief wird Ihnen ein Medikationsplan ausgehändigt. Der Medikationsplan enthält eine Telefonnummer, unter der Sie anrufen können, falls nach der Entlassung auftretende Fragen zu klären sind.

Bei direkter Verlegung in eine AHB oder sonstige weiterbehandelnde Einrichtung wird dort Ihre Versorgung sichergestellt. Wir werden alle hierzu erforderlichen Informationen rechtzeitig übermitteln. Wir informieren Sie über den Kontakt zu einem ärztlichen Ansprechpartner, der Ihnen nach der Entlassung bei offenen Fragen behilflich sein wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer unseres kooperierenden Sozialdienstes.

Alle wichtigen Infos in einer Mappe

Unsere digitale Patientenmappe enthält alle wichtigen Informationen für Patient:innen und ihre Angehörigen. Sie können die Mappe hier einfach und bequem runterladen. Patientenmappe herunterladen