Taubblindheit und Hörsehbehinderung ist eine eigene Beeinträchtigung. Menschen mit einer Taubblindheit oder Hörsehbehinderung benötigen somit eine spezifische, individuell auf sie abgestimmte Förderung aufgrund der mehrfachen Sinnesbeeinträchtigung, da sie die Welt nur Stück für Stück taktil wahrnehmen.
In der Beratung wird die Kommunikationshistorie festgestellt und in enger Elternberatung überlegt, welche Kommunikationsform oder Zugangsmöglichkeiten möglich wären, um sozial am alltäglichen Geschehen sowohl in häuslicher als auch außerhalb (Kindergarten, Schule) teilhaben zu können und mögliche Aggressionen aufgrund von fehlender Ausdrucksmöglichkeiten zu regulieren.
Wir bieten eine umfassende Beratung in der Anbahnung von taktiler Gebärdensprache, Lormen (Buchstabieren in der Handfläche), alltagsstrukturierender Maßnahmen und allgemeiner Förderung.
Die Beratung kann auch auf Gebärdenspräche erfolgen.