Wir sagen „Sternenkinder“, wenn wir über Kinder sprechen, die bereits vor ihrer Geburt verstorben sind. Für Kinder unter einem Geburtsgewicht von 500 Gramm, die vor Vollendung der 24. Schwangerschaftswoche
geboren wurden, besteht in Deutschland keine Bestattungspflicht. Dennoch möchten wir betroffenen Eltern und Angehörigen einen Raum für einen würdigen Abschied und eine Ruhestätte für ihre Kinder geben.
In Offenbach bieten wir für Sternenkinder diese Möglichkeit auf dem gemeinsamen Sternenkinderfeld des Neuen Friedhofs an.