Kostenübernahme

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die Behandlung von Übergewicht (Adipositas) ist noch keine Grundleistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland. Während die Versorgung von Knochenbrüchen oder auch einer akuten Blinddarmentzündung zu den Grundleistungen einer jeden Krankenkasse zählt, so gehört die Behandlung der Adipositas derzeit noch nicht dazu. 

Sie wird jedoch finanziert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese richten sich nach den aktuell gültigen AWMF S3-Leitlinien der DGAV/CAADIP zur Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen und letztlich nach den internen Beurteilungskriterien der Krankenkassen und ihrer medizinischen Dienste.

Speziell die krankhafte Adipositas ist in der Entscheidung für die Genehmigungsmöglichkeiten klar geregelt: Bei einem BMI von > 35 kg/m² kann eine operative Intervention durchgeführt werden, wenn Begleiterkrankungen der Adipositas aufgetreten sind (z.B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck u.a.), die durch eine drastische Gewichtsreduktion gebessert oder beseitigt werden können. Bei einem BMI von > 40 kg/m² kann eine operative Intervention auch ohne Begleiterkrankungen durchgeführt werden. Entscheidend ist jedoch, dass entsprechend den Leitlinien der Patient nachweisen muss, dass er ein multimodales Konzept einer konservativen Behandlung erfolglos innerhalb der letzten 2 Jahre absolviert hat. Dieses multimodale Konzept umfasst 6 Monate Ernährungstherapie, 6 Monate Bewegungstherapie sowie eine psychologisch/psychiatrische Stellungnahme. Des Weiteren muss eine sekundäre Ursache der Adipositas ausgeschlossen werden.

Der Weg zur Operation ist also nicht ganz einfach, letztlich aber durch Leitlinie klar definiert. Wir werden Sie aktiv unterstützen, Sie an die Hand nehmen, um alle Hürden gemeinsam zu nehmen und allen therapieberechtigten- und Betroffenen nach spätestens 7 Monaten die Operation sicher zu ermöglichen. Der Weg dahin ist nicht immer gleich, er kann auch kürzer sein, in Abhängigkeit von der Schwere der Nebenerkrankungen als auch vom BMI. Unser strukturiertes Konzept finden sie in der Rubrik (Link: Ihr Weg zur Operation). Die erste Teilnahme am Online-Patientenseminar wird bereits viele Fragen klären und ein entscheidender Schritt auf dem Weg in ein neues Leben. Wir freuen uns auf Sie.

 

Zur Eingangsfrage:

Steht die leitliniengerechte Indikation, ist diese dokumentiert und ärztlich überprüft wird die Krankenkasse die Operationskosten tragen. Wir werden uns dafür einsetzen.

 

 

Quelle: S 3-Leitlinie Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie, der CAADIP und weiterer Fachorganisationen, Version 2.3 (Februar 2018) AWMF-Register Nr. 088-001 veröffentlicht unter: www.awmf.org